Gericht verhängt DNS-Sperre: DFL und Dazn lassen illegales Sport-Streamingportal sperren
Das Landgericht Köln hat eine DNS-Sperre für die Sport-Streamingplattform livetv.sx angeordnet. Die Clearingstelle für Urheberrecht im Internet (CUII) hat die Sperre bereits umgesetzt, so dass die Webseite nicht mehr abrufbar ist. Das Urteil erwirkten die Deutsche Fußball Liga (DFL) und Dazn gemeinsam.
Die DFL und Dazn sehen dies als "einen bedeutenden juristischen Erfolg im Kampf gegen den Diebstahl von Inhalten". Nach deren Angaben war livetv.sx die größte illegale Sport-Streamingplattform in Deutschland und war seit über 13 Jahren aktiv. Die beiden Unternehmen verweisen auf Schätzungen, wonach die Seite "für einen erheblichen Anteil des illegalen Sportstreaming-Konsums" in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehe.
Nach Schilderungen der beiden Unternehmen habe die Seite bisher viele Versuche unternommen, Durchsetzungsmaßnahmen durch nicht kooperative Hostinganbieter, Content-Delivery-Netzwerke und Domain-Registrare zu umgehen. Der Fall wurde über Deutschlands Clearingstelle für Internetpiraterie koordiniert.
DFL und Dazn wollen weiter gegen illegale Anbieter kämpfen
Auf der Webseite waren unter anderem Spiele der Champions League und Übertragungen der Bundesliga zu sehen, ohne dass dafür ein reguläres Abonnement der jeweiligen Pay-TV-Anbieter bezahlt wurde.
Dazn und die DFL wollen auch künftig in rechtliche, technische und branchenübergreifende Maßnahmen investieren, um die Verbreitung illegaler Inhalte in ihren jeweiligen Märkten zu bekämpfen. Dies ist Teil ihres gemeinsamen Engagements, hochwertige Sportinhalte weltweit zugunsten aller legitimen Akteure im Sportökosystem zu schützen.
Von der aktuellen Sperre sollen auch andere Pay-TV-Anbieter wie Sky mit Wow, die Deutsche Telekom mit Magenta TV oder die RTL-Gruppe mit RTL+ profitieren. Im aktuellen Fall werden nach Angaben der beiden Unternehmen weitere rechtliche Schritte gegen verbundene Ableger gerade geprüft.
Das Urteil des Landgerichts Köln erging bereits am 22. April 2026 und wurde durch Mitteilungen von DFL und Dazn sowie einer Mitteilung der CUII öffentlich gemacht. (Az.: 14 O 68/26(öffnet im neuen Fenster))
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