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Geistiges Eigentum: Taylor Swift sichert Stimme und Aussehen als Marke ab

Taylor Swift geht juristisch gegen KI-Klone vor. Neue Markenanmeldungen sollen ihre Stimme und ihr visuelles Erscheinungsbild schützen.
/ Nils Matthiesen
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Taylor Swift will sich gegen KI schützen. (Bild: Phillip Faraone/Getty Images for iHeartRadio)
Taylor Swift will sich gegen KI schützen. Bild: Phillip Faraone/Getty Images for iHeartRadio

Die US-Sängerin Taylor Swift hat am 24. April neue Markenanmeldungen eingereicht(öffnet im neuen Fenster), um ihre Stimme und ihr äußeres Erscheinungsbild vor den wachsenden Bedrohungen durch künstliche Intelligenz zu schützen. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, handelt es sich dabei unter anderem um sogenannte Sound Marks (Hörmarken). Diese Kategorie des Markenrechts ist bisher vergleichsweise selten und wird nun genutzt, um spezifische stimmliche Merkmale rechtlich abzusichern.

Konkret beantragt Swift Schutz für die gesprochenen Sätze "Hey, it's Taylor Swift" und "Hey, it's Taylor". Ziel ist es, eine rechtliche Handhabe gegen KI-generierte Audioinhalte zu haben, die ihre Stimme ohne Genehmigung imitieren. Während das Urheberrecht bisher vor allem Aufnahmen schützt, ermöglichen es KI-Modelle, neue Inhalte zu generieren, die lediglich den Klang einer Stimme nachahmen, ohne eine bestehende Datei zu kopieren. Hier setzt die Strategie der Markenanmeldung an: Das Markenrecht verbietet nicht nur identische Kopien, sondern auch Darstellungen, die eine Verwechslungsgefahr begründen.

Schutz für Outfits und Performance-Looks

Neben der Stimme umfasst die Initiative auch visuelle Aspekte. Eine der Anmeldungen betrifft ein spezifisches Bild von Swift: Die Sängerin mit einer pinkfarbenen Gitarre und schwarzem Gurt, gekleidet in einen mehrfarbigen Body mit Silberakzenten und Stiefeln. Dieser Look ist eng mit ihren jüngsten Live-Auftritten verknüpft. Durch die Registrierung als Marke erhält das Team der Künstlerin zusätzliche rechtliche Mittel, um gegen manipulierte oder KI-generierte Bilder vorzugehen, die dieses charakteristische Erscheinungsbild verwenden.

Bisher stützten sich Prominente in solchen Fällen primär auf das Recht am eigenen Bild. Markenrechte auf Bundesebene bieten jedoch prozessuale Vorteile, etwa bei der Erwirkung von einstweiligen Verfügungen oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber KI-Plattformen. Swift ist mit dieser Strategie nicht allein; auch der Schauspieler Matthew McConaughey hat kürzlich ähnliche Anträge gestellt(öffnet im neuen Fenster), um sicherzustellen, dass die Nutzung seines Ebenbildes seiner ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

Rechtliche Belastungsprobe für das Markenrecht

Die Anwendung des Markenrechts auf die menschliche Stimme ist ein juristisches Neuland, das bisher kaum gerichtlich geprüft wurde. Bekannte Hörmarken wie der Tu-dum-Sound von Netflix oder die Glockenspiele von NBC beziehen sich auf künstliche Signale oder Jingles, nicht auf die natürliche Sprechstimme einer Person. Rechtsexperten erwarten, dass diese Anmeldungen zu Grundsatzentscheidungen führen werden, sobald ein Fall vor einem Bundesgericht verhandelt wird.

Sollten die Anmeldungen erfolgreich sein, könnten sie einen neuen Standard für die Unterhaltungsindustrie setzen. Die Registrierung spezifischer Phrasen dient dabei als Hebel, um die gesamte künstliche Reproduktion der Stimme angreifbar zu machen. Damit reagiert die Branche auf die zunehmende Verbreitung von Deepfakes und unautorisierten KI-Songs, die ohne Zustimmung der Künstler massenhaft verbreitet werden.


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