95 Prozent der Kunden des Internetproviders Pyur bewerten die Leistung auf renommierten Bewertungsportalen mit der Schulnote 6. Ein Negativrekord in der Branche. Was steckt hinter der desaströsen Kunden(un)zufriedenheit bei der Marke von Tele Columbus? Ein Selbstversuch.
Ein Erfahrungsbericht von Tarik Ahmia
In den USA könnte es ungemütlich für die großen Tech-Unternehmen werden. Das US-Justizministerium will mögliche Behinderungen des Wettbewerbs durch Amazon, Facebook und Google prüfen. Die Gründe dafür könnten auch politischer Natur sein.
Wie häufig sind Nutzerbewertungen im Internet gefälscht oder manipuliert? Das Bundeskartellamt will Verkaufsplattformen und Bewertungsportale darauf untersuchen.
Eine Ärztin hat beim Bundesgerichtshof erstmals die Löschung ihres Profiles bei dem Ärztebewertungsportal Jameda durchgesetzt. Die Plattform soll für Werbung zahlende Ärzte begünstig haben. Nun soll diese Möglichkeit abgeschaltet sein.
Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten verabschiedet. Minister Maas begründet die erweiterte Bestandsdatenauskunft aber selbst mit einer Falschbehauptung.
Die große Koalition muss sich sputen, wenn das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" noch im diesjährigen Wahlkampf greifen soll. Doch für eine kritische Auseinandersetzung mit den Schwächen des Gesetzes scheint keine Zeit mehr zu sein.
Von Friedhelm Greis
Mit Hilfe der 13 Millionen Vielflieger des Onlinedienstes Tripit will die Apex Fluggesellschaften möglichst neutral bewerten. Ist der Sitzplatz zu eng, der WLAN-Zugang schnell, oder gibt es Probleme mit dem Catering? All das soll transparenter werden.
Bis heute werben Unister-Portale wie Fluege.de und Ab-in-den-Urlaub.de mit günstigen Reisen. Doch Mitarbeiter schildern ein System aus Chaos, Kundenabzocke und Schikane.
Ein Firmeninhaber muss es akzeptieren, dass ein früherer Geschäftspartner im Internet in Bewertungsportalen negative Erfahrungen schildert. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Die richtigen Fragen, nur zehn Jahre zu spät: Das "Grünbuch Digitale Plattformen" des Wirtschaftsministeriums zeigt den Abstand der deutschen Netzpolitik zur Realität.
Wenn ein Arzt einen Nachweis verlangt, dass eine Bewertung wirklich von einem Patienten stammt, muss das Bewertungsportal dies einfordern und vorlegen, entschied der Bundesgerichtshof. Das hat weitreichende Folgen.
Europarechtswidrig, unpraktikabel, kontraproduktiv: In einer Anhörung im Bundestag haben Juristen und Sicherheitsexperten die Pläne zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zerrissen. Möglicherweise wartet die Koalition ein EuGH-Urteil zum Thema ab.
Das Bewertungsportal Yelp soll Kunden unter Druck setzen, bezahlte Werbung bei ihnen zu schalten. Einige Unternehmer haben dagegen geklagt und vor Gericht verloren. Yelp weist die Vorwürfe zurück.
Ein Arzt aus München wollte nicht auf einem Bewertungsportal geführt werden. Doch der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit überwiegt.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Bewertungsplattformen nur bei strafrechtlichen Ermittlungen die Nutzerdaten herausgeben müssen, will die Union jetzt das Gesetz verschärfen, um doch an die Daten zu kommen.
Ein Bewertungsportal muss die Daten eines anonymen Nutzers nicht herausgeben. Der Bundesgerichtshof beruft sich auf den Schutz der Anonymität der Nutzer laut Telemediengesetz.
Build 2014 Microsoft hat auf der Build in San Francisco die neue Windows-Phone-Version vorgestellt. Neben einem Benachrichtigungscenter ist der persönliche Assistent Cortana eines der auffälligsten Merkmale der neuen Version.
Zahlreiche ehemalige Qype-Nutzer wehren sich erfolgreich vor Gericht gegen geänderte Bewertungen, doch Yelp ignoriert die Entscheidungen. Der Chef des Portals plant stattdessen eine radikale Ausweitung seines Geschäftsmodells.
Die Bewertungsplattform Qype wird ab Ende Oktober nicht mehr verfügbar sein. Wie der Betreiber mitteilt, werden Teile der Inhalte auf das Bewertungsportal Yelp übertragen.
Beruf Bewerter: Ein Unternehmen sucht Mitarbeiter, die in Onlineshops Spam-Bewertungen zu Produkten erzeugen. Dabei soll unter wechselnden Texten immer die volle Punkt- und Sterneanzahl eingeben werden.
Ein Onlineredakteur muss in Beugehaft, weil er die Identität eines Nutzers nicht preisgeben will, der auf dem Portal seines Arbeitgebers diffamierend über eine Ärztin geschrieben hat.
Yelp kauft den Konkurrenten Qype, um sein Wachstum in Europa zu beschleunigen. Firmenchef Ian Brotherston verneigte sich vor der weltweit führenden Empfehlungsplattform Yelp.
IDF Intel sieht ein weiteres Feld für die günstigen Atom-Prozessoren. Der Atom bietet sich für das sogenannte Micro Digital Signage an. Im Supermarktregal gibt es leuchtende Touchscreen-Preisschilder mit Bewertungsfunktion.
Bewertungsportale müssen beanstandete Bewertungen sorgfältig prüfen, so heißt es in einem vorläufigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Ein Zahnarzt hatte einen Webseitenbetreiber wegen einer schlechten Bewertung verklagt.
Qype bekommt Konkurrenz: Das Such-und Bewertungsportal Yelp kommt nach Deutschland. Zunächst bietet Yelp Informationen zu Berlin und München. Weitere Städte sollen folgen.
Das Datenschutzrecht "ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit" und muss "angepasst und generalüberholt" werden, meint Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose.
Verbraucherschützer bewerten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Onlinebenotung von Lehrern zuzulassen, positiv. Vor allem für Ärzte, Handwerker und Gastronomen sei das Urteil ein Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen im Internet rechnen müssen.
Ein weiterer Sieg für die Betreiber von Bewertungsportalen: Regensburger Richter haben die Klage eines Hochschullehrers gegen die Beurteilung seiner Lehrveranstaltungen abgewiesen. Der Hochschullehrer hatte die Löschung seiner Daten aus dem Portal MeinProf gefordert.
Lehrer, Professoren, Arbeitgeber - sie alle müssen sich im Internet bewerten lassen. In Großbritannien kommt eine neue Gruppe hinzu: Dort hat jetzt ein Bewertungsportal für Ärzte, iWantGreatCare.org, aufgemacht - und gleich für Empörung gesorgt.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat ein Bußgeld gegen die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf verhängt. Doch das MeinProf-Team will sich gegen den Datenschützer zur Wehr setzen.
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Demnach müssen sich Nutzer von StudiVZ & Co. keine personalisierte Werbung gefallen lassen und haben das Recht, ein Pseudonym zu nutzen.
Otelo verschlechtert den bisherigen Smartphone-Tarif: Statt 3.000 Gratis-SMS stehen dem Kunden nur noch 200 Freieinheiten für Telefonie und SMS zur Verfügung. Die enthaltene Datenflatrate blieb gleich.
(Otelo)
Einige Käufer eines Nexus 7 mit 16 GByte erhalten von Google eine Preisdifferenz, nachdem der Preis für das 16-GByte-Modell um 50 Euro gesenkt wurde. Für Besitzer des 7-Zoll-Tablets mit 8 GByte fehlt eine vergleichbare Option.
(Google Nexus 7 Kaufen)
Samsungs SSD 840 Pro soll die erfolgreiche Serie 830 ablösen, dazu bietet sie nicht nur sehr viel Tempo, sondern auch AES-Verschlüsselung mit 256 Bit. Möglich macht das ein neuer Controller, der nicht von Sandforce stammt. Ein Kurztest.
(Ssd Test)
Eine japanische Website hat das Foto einer unbekannten Kamera von Canon veröffentlicht. Bei der EOS M könnte es sich um eine spiegellose Systemkamera handeln. Eine Ankündigung soll am Montag erfolgen.
(Canon Eos M)
Simyo bietet ab sofort die All Net Flatrate auch ohne Vertragslaufzeit an. Dabei handelt es sich um eine Telefonflatrate in alle deutschen Netze samt gedrosselter Datenflatrate für monatlich 24,90 Euro - ab Juni auch für Bestandskunden.
(Simyo)
AVM hat eine Labor-Firmware für seine Fritzboxen 7390 und 7270 veröffentlicht. Sie beseitigt einen Zeitumstellungsfehler und stellt damit korrekt auf die Sommerzeit um.
(Fritzbox 7390)
Es zwitschert und grunzt was im All: Rovio Entertainment schickt Vögel und Schweine in den Weltraum. Angry Birds Space bietet aber deutlich mehr als ein neues Grafikset, nämlich frische Ideen rund um die Schwerkraft von Planeten.
(Angry Birds Space)
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