Spam: Firma sucht kommerzielle Bewerter für Onlineshops

Einer Verbraucherzentrale liegt ein Arbeitsvertrag einer Firma vor, bei der der Beschäftigte "die Bewertungseingabe für Onlineshops auf verschiedenen Bewertungsplattformen im Internet" übernehmen soll. Das gab die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am 29. August 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster) .
Dem Arbeitsvertrag ist ein Leitfaden beigefügt, der den "Bewertern" nahelegt, sich mehrere E-Mail-Adressen anzulegen und darauf zu achten, auf den verschiedenen Plattformen einen unterschiedlichen Satzbau zu verwenden. Weiter solle natürlich immer die volle Punkt- beziehungsweise Sterneanzahl bei den Bewertungen eingegeben werden, hieß es weiter.
Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, empfiehlt, dass beim Onlineshopping nicht nur eine Bewertung zur Kaufentscheidung führen sollte, sondern mehrere Bewertungen anderer Käufer oder auch unabhängige Tests der Stiftung Warentest.
Große Onlineshops wie Amazon wehren sich gegen Spam bei den Produktbewertungen, indem Nutzer die Qualität von Produktbeurteilungen bewerten können.
Amazon hat den Bericht auf Anfrage von Golem.de nicht kommentiert.
Wie das Magazin Telemedicus berichtet(öffnet im neuen Fenster) , können negative Bewertungen von Onlinehändlern bei Bewertungsportal Qype, Ciao oder Jameda geschäftsschädigend sein. Negative Kommentare von Kunden müssen nicht hingenommen werden, wenn diese im Kern unwahr, schmähend oder diffamierend sind. Unternehmen können sich laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg gegen einzelne Beiträge auf Bewertungsplattformen wehren, nicht aber die Löschung aller Einträge von dem Portalbetreiber verlangen.



