Hate-Speech-Gesetz: IT-Verbände warnen vor Dampfwalze gegen Netzkultur

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" wird in vielen Punkten von IT-Verbänden und Netzaktivisten abgelehnt. Sowohl Bitkom als auch Eco warnen davor, hoheitliche Pflichten auf private Unternehmen zu übertragen. Im Zweifel würden soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter "eher auf eine zeitintensive und qualitativ hochwertige rechtliche Bewertung verzichten" , schreibt Eco in einer zwölfseitigen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) . "Der Gesetzgeber macht mit der Dampfwalze vieles von dem platt, was in den letzten zehn Jahren an rechts- und regelkonformer Kommunikationskultur im Internet und in sozialen Netzwerken aufgebaut wurde" , kritisierte(öffnet im neuen Fenster) Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Die Verbände stören sich auch sehr stark daran, dass die große Koalition das Gesetz im Eiltempo durchbringen will. Vor diesem Hintergrund ist auch die rasche Notifizierung bei der EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) zu verstehen. Damit das Gesetz noch vor der Ende Juni beginnenden Sommerpause verabschiedet werden kann, musste die EU bis Ende März über die Pläne informiert werden. Daher hat die Regierung die Verbändeanhörung gar nicht mehr abgewartet und konnte nicht mehr auf die zu erwartende Kritik eingehen.
Eco gegen erweiterte Bestandsdatenauskunft
Im Gegenteil. Der eingereichte Entwurf unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von dem Text, den die Verbände vor zwei Wochen erhalten hatten. Das betrifft vor allem die nun geplante Änderung des Telemediengesetzes (TMG), die eine deutliche Ausweitung der Bestandsdatenauskunft bedeuten würde . Während Bitkom in seiner Stellungnahme noch gar nicht auf die TMG-Änderung eingeht, lehnt Eco diese bereits ab. "Eine vorschnelle Änderung des Telemediengesetzes ist kritisch zu bewerten und sollte daher unterbleiben" , heißt es. Es bedürfe einer sorgfältigen Prüfung, "wie die anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets gewährleistet bleibt und Webseitenbetreiber und App-Anbieter wie auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Telemediendienste anonym oder pseudonym anzubieten" .
Aber selbst wenn die Koalition diesen Passus wieder streichen würden, blieben noch genügend Kritikpunkte. Ebenso wie die IT-Verbände warnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI) davor, privaten Unternehmen die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten zu überlassen und sie mit hohen Bußgeldern und kurzen Reaktionszeiten unter Druck zu setzen. "Wenn die Prüfung von rechtswidrigen Inhalten den Unternehmen überlassen wird und entsprechende Bußgelder bei Nicht-Löschung drohen, ist davon auszugehen, dass Meinungsäußerungen eher gelöscht werden, ohne dass eine Prüfung nach Strafbarkeitskriterien erfolgt" , sagte GI-Präsidiumsmitglied Agata Krolikowski. Bitkom warnt vor einem "Löschen auf Zuruf" .
Die Regierung will mit dem Gesetz den Druck auf soziale Netzwerke erhöhen, gemeldete Beiträge möglichst rasch zu entfernen. Eine Geldbuße in Höhe von fünf Millionen Euro soll dem Verantwortlichen in einem Unternehmen wie Facebook drohen, der kein ordentliches Beschwerde- und Löschverfahren etabliert hat. Gegen das Unternehmen selbst soll eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro möglich sein.
Auch Messengerdienste könnten betroffen sein
Begleitend zu diesen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Forderungen. So sollen die Betreiber von sozialen Netzwerken einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland benennen müssen. Und sie sollen viermal im Jahr einen Rechenschaftsbericht auf Deutsch im Bundesanzeiger und auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen. Dort soll unter anderem berichtet werden, wie viele beanstandete Inhalte gelöscht wurden.
Nach Ansicht des Bitkom und der Gesellschaft für Informatik sollte es aber Aufgabe staatlicher Behörden bleiben, gegen rechtswidrige Inhalte im Netz vorzugehen. "Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz scheitert nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an Fragen der Zuständigkeit sowie an der personellen wie technischen Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden" , sagte Stefan Ullrich von der GI. Rohleder forderte: "Wir brauchen spezialisierte Teams in den zuständigen Behörden, die zeigen, dass rechtswidrige Äußerungen auch online Konsequenzen haben. Wir brauchen online geschulte Polizisten, die im Netz auf Streife gehen, und Digitale Streetworker im staatlichen Auftrag."
Kampf gegen Kinderpornografie nicht das Problem
Die Verbände stören sich auch daran, dass es in dem Gesetz nicht mehr ausschließlich um die Bekämpfung von Hasskriminalität gehen soll. So sollen soziale Netzwerke auch gegen Pornografie und Kinderpornografie vorgehen. Gerade Letzteres ist für den Eco nicht nachvollziehbar. "Rechtsdurchsetzungsprobleme sind hier nicht ersichtlich, so dass es insoweit keiner Regelung bedarf. Eine gründliche Überprüfung des Straftatenkatalogs scheint daher angebracht" , heißt es.
Problematisch wird zudem der umfassende Anwendungsbereich des Gesetzes gesehen. Es bestehe ein erhebliches Restrisiko, dass neben großen sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Nutzern "weitere Dienste wie bspw. Messenger, Nachrichtendienste, Bewertungsportale und Onlineshops von der Regelung erfasst sein könnten" , warnt Eco. Wären aber Messengerdienste betroffen, "umfasst das Gesetz nicht die Veröffentlichung von möglicherweise rechtswidrigen Inhalten, sondern berührt die persönliche Kommunikation und so mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch den Bereich der privaten Lebensgestaltung" .
Gesetzgebung im Panikmodus
Derzeit ist nicht abzusehen, wie Union und SPD die fundamentale Kritik an ihren Plänen noch berücksichtigen könnten. Würden sie die Pläne grundlegend ändern, müssten sie wohl das Gesetz bei der EU zurückziehen und erneut einreichen. Dann wäre das Gesetz aber nicht mehr vor der Sommerpause zu beschließen und könnte im Wahlkampf kaum noch zur Anwendung kommen.
Die Panik, dass der Wahlkampf durch Hasskommentare oder Fake News vergiftet werden könnte, ist in der Koalition offenbar weit verbreitet . Ob dies tatsächlich der Fall sein wird oder überzogene Löschorgien das Klima erst recht stören werden, ist alles andere als sicher. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Koalition ihre Pläne ehrlicherweise als Internetsäuberungsgesetz verkaufen sollte.
Nachtrag vom 1. April 2017, 10:23 Uhr
Der Suchmaschinenkonzern Google lehnt das Gesetz ebenfalls strikt ab. Der Entwurf regele nicht nur eine bessere Durchsetzung bestehender Haftungsregeln, "sondern verschärft sie ganz erheblich, sanktioniert Fehlentscheidungen und führt zwingend zu gravierenden Kollateralschäden im Hinblick auf die Meinungs- und Informationsfreiheit" , heißt es in einer vierseitigen Stellungnahme, die Golem.de vorliegt. Durch die Vorgaben werde "ein erheblicher Anreiz gesetzt, jegliche Inhalte im Zweifel sofort auf Beanstandung hin zu löschen" .
Google kritisierte zudem, dass das Gesetz auch Straftatbestände umfasse, die außerhalb des Kernbereichs von Hasskommentaren lägen, dazu zählten Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-187 StGB). "Die richtige Einordnung solcher Äußerungsdelikte ist rechtlich komplex und erfordert oftmals genaue Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts" , kritisiert das Unternehmen und fragt: "Wie aber sollten Diensteanbieter mit Beschwerden von Personen, beispielsweise Politikern, umgehen, über die – zutreffend oder unzutreffend – behauptet wird, sie hätten Doktorarbeiten plagiiert, Drogen konsumiert, seien im Besitz kinderpornographischer Schriften, oder, banaler, hätten sich ihre ergrauten Haare gefärbt?"
Kritisiert wird zudem die geplante Ausweitung der Bestandsdatenauskunft. Diese werde "massiv die Kommunikationsfreiheit einschränken, da das Recht auf Anonymität im Internet nicht mehr gewährleistet werden könnte" . Nach Ansicht von Google hätte Private "plötzlich weitere Herausgabebefugnisse als Strafverfolgungsbehörden, die auf Basis des geltenden Rechts bei Straftaten und im Rahmen der präventiven Terrorismusabwehr Nutzerdaten abfragen dürfen" . Das Gesetz sei insgesamt nicht notwendig und obendrein verfassungs- und europarechtswidrig. Laut Google verfügt der Bund nicht über die Kompetenz, ein solches Gesetz zu erlassen. Zudem werde gegen Europarecht verstoßen, weil das Gesetz nur auf soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern angewendet werden solle. "Einzelne Mitgliedstaaten dürfen für soziale Netzwerke keine Regelungen einführen, die von denen für andere Hosting-Dienste abweichen" , heißt es in der Stellungnahme.



