Datenschutz nicht mehr auf der Höhe der Zeit?
Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter: Grundrecht auf Schutz vor Gefährdungen
Das Datenschutzrecht "ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit" und muss "angepasst und generalüberholt" werden, meint Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose.
Im Interview mit dem Deutschlandfunk skizziert Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose, welche Änderungen er am aktuellen Datenschutzgesetz für notwendig hält. Derzeit arbeitet die Konferenz der Datenschutzbeauftragten an Eckpunkten eines neuen Datenschutzgesetzes, die Mitte März 2010 in Stuttgart abschließend beraten und beschlossen werden sollen.
Dabei soll es auch um das Thema Internet gehen und unter anderem die Frage behandelt werden, wie "das Thema Datenschutz durch Technik stärker auch rechtlich zum Ausdruck kommen kann", so von Bose. Der Datenschutzbeauftragte nennt dabei Suchmaschinen und Bewertungsportale, die auf den Prüfstand sollen: "Das Bundesdatenschutzgesetz kommt mit diesen neuen Entwicklungen im Grunde genommen nicht mehr zurecht."
Geht es nach von Bose, muss das Datenschutzrecht "angepasst und generalüberholt" werden. Mit Blick auf soziale Netzwerke merkt er an, Internetnutzer trügen selbst dazu bei, dass "Privatsphäre an Wert verliert". Es müsse die Frage beantwortet werden, wie die Privatsphäre im Internetzeitalter zu gewährleisten ist.
Der Datenschutzbeauftragte weist zudem darauf hin, dass viele Daten einen Personenbezug aufweisen, der auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Er führt als Beispiel Google Street View und die Bilder von Personen an, die sich zufällig im Straßenbild befinden, während Google seine Aufnahmen macht: "Man kann nicht davon ausgehen, dass der Datenschutz im öffentlichen Raum nicht mehr gilt - Beispiel Videoüberwachung auf den Marktplätzen oder in den Lebensmittelketten, in den Geschäftsräumen. Dort werden auch immer solche erfasst, um die es eigentlich nicht geht. Also es wird ganz eindeutig einen Personenbezug geben, oder eine Personenbeziehbarkeit, und deswegen geht es auch immer um die Privatsphäre, und es gibt eben aufgrund der Verwendungszusammenhänge gewisse Risiken für die Betroffenen und das sind Folgen, an die man nicht zunächst denkt, aber die eben mit ins Kalkül gezogen werden müssen, wenn man solche Gefährdungen abwehren will."
Es gehe dabei nicht um einzelne konkrete Eingriffe in die Privatsphäre, sondern um das Grundrecht auf Schutz vor Gefährdungen.
Auch bei Google Street View sieht von Bose die Gefahr von Profilbildungen durch die Verknüpfung mit anderen Google-Diensten. Google sieht das anders, wie das Unternehmen darlegt: Google bemüht sich, Personen am Straßenrand automatisiert unkenntlich zu machen und pocht darauf, dass es keine Daten über diese Personen erfassen will, so dass keine Verknüpfung der abgelichteten Personen mit anderen Daten möglich ist. So kann jeder, der eine nicht unkenntlich gemachte Person auf den Aufnahmen findet, das melden.
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