Telemediengesetz: Union will doch an Nutzerdaten von Bewertungsplattformen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Bewertungsplattformen nur bei strafrechtlichen Ermittlungen die Nutzerdaten herausgeben müssen, will die Union jetzt das Gesetz verschärfen, um doch an die Daten zu kommen.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Bundesgerichtshof)

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über Bewertungsplattformen plant die Unionsfraktion im Bundestag eine Verschärfung des Telemediengesetzes. "Das geltende Telemediengesetz ist absurd", sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek, Obmann im Ausschuss Digitale Agenda, dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Zwar müssten "kritische Kommentare" gefahrlos möglich sein, doch der Schutz "vor wiederholten, böswilligen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten" müsse verbessert werden. Provider könnten beispielsweise verpflichtet werden, bei der dritten Anfrage zu einem Verleumdungsfall die Daten des Kunden preiszugeben.

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein Arzt von einem Bewertungsportal nicht verlangen könne, die Identität des Verfassers einer rechtswidrigen Bewertung herauszugeben. Der Vorsitzende Richter Gregor Galke sagte, die Anonymität der Nutzer sei laut Telemediengesetz nur in wenigen Ausnahmen aufzuheben. Eine Auskunft über die Identität des Verfassers der zu löschenden Bewertung ist damit weiterhin nur durch den Umweg über eine Strafanzeige und Ermittlungen eines Staatsanwalts möglich.

Das Bewertungsportal hatte die strittigen Kommentare auf Wunsch des Arztes jeweils gelöscht.

Der Berliner Medienrechtsanwalt Johannes von Rüden begrüßte die Entscheidung als "Stärkung der anonymen Meinungsäußerungsfreiheit im Internet". Zwar könnten Unterlassungsansprüche in der Regel nur gegen falsche Tatsachenbehauptungen geltend gemacht werden, "doch schon kleinste Formulierungsunterschiede könnten aus einer an sich erlaubten Meinungsäußerung eine unzulässige unwahre Tatsachenbehauptung machen", die dann kostenpflichtig abgemahnt werden könnte. Eine klare Abgrenzung zwischen unzulässiger unwahrer Tatsachenbehauptung und zulässiger Meinungsäußerung sei für Nicht-Juristen kaum möglich.

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User_x 08. Jul 2014

steht dann aber Aussage gegen Aussage! Beispiel Autofahren: für den, der schnell durch...

Anonymer Nutzer 07. Jul 2014

Richtig! :-) Schau mal was alles unter Kinderpornografie deklariert ist! Das Gesetz ist...

Anonymer Nutzer 07. Jul 2014

Dann gäbe es wieder einen Krieg und danach wieder viel zum aufbauen und...

Endwickler 07. Jul 2014

ist nun einmal ein vermutliches Ziel der Union und anderer farblicher Parteien und da...



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