Der Autovermieter Sixt soll jährlich drei Millionen Euro Rundfunkbeitrag zahlen und will sich dagegen bis hin zum Bundesverfassungsgericht wehren.
Die Gruppe Remote Control widersetzt sich durch Nichtzahlen dem umstrittenen Rundfunkbeitrag. Gemeinsam wollen sie Ordnungswidrigkeiten begehen und sich von einem Anwalt beraten lassen.
Um Beitragspflichtige ausfindig zu machen, gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Daten mit denen der Einwohnermeldeämter ab. Übermittelt werden die Datensätze aller Volljährigen in Deutschland.
Pflegeeinrichtungen müssen 50 Prozent mehr Gebühren an ARD und ZDF zahlen. "Warum sollen pflegebedürftige Menschen die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Milliardenetats, beispielsweise für teure Sportprogramme, sicherstellen?", fragt deren Bundesverband.
Die Kommunen laufen Sturm gegen die neue GEZ-Gebühr. Die Stadt Köln zog jetzt die Notbremse und verweigert bis auf weiteres die Zahlung. Das könnte der Anfang eines breiten Aufstands gegen ARD und ZDF sein.
Jetzt ist vom MDR offiziell bestätigt, was die Sender bislang vehement bestritten hatten: Schwarzseher werden weiterhin mit Gebührenfahndern und Haustürkontrollen verfolgt.
Die Dirk-Rossmann-Drogeriemarktkette lehnt den neuen Rundfunkbeitrag ab und klagt deswegen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sei möglich.
Ein Richter meint, dass das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags entscheiden muss. Die ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen dürften bald bei den Verwaltungsgerichten eintreffen.
Die ARD streamt ihr Programm von Das Erste jetzt im Internet. Auch mit mobilen Geräten können die Inhalte in Echtzeit empfangen werden.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erwartet, beim anstehenden Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter viele neue Gebührenzahler zu finden. Der Abgleich steht am 3. März 2013 bevor.
Der neue Rundfunkbeitrag, der am 1. Januar eingeführt wird und die bisherige GEZ-Gebühr ersetzt, sei zu hoch, kritisiert der IT-Branchenverband Bitkom. Die Einsparungen durch den Wegfall von Gebührenfahndern sollten an die Verbraucher weitergegeben werden.
60 Prozent lehnen laut einer Umfrage die Umwandlung der GEZ-Gebühr in eine Haushaltsgebühr für alle ab. Eingeführt wird die neue Abgabe trotzdem.
Ein interner Entwurf für die Satzung der Landesrundfunkanstalten sieht vor, weiterhin Schwarzseher mit Gebührenfahndern und Haustürkontrollen zu verfolgen. Das sollte mit der neuen Haushaltsgebühr ab 2013 eigentlich ein Ende haben.
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Mit Schleswig-Holstein hat der letzte Landtag der Umwandlung der GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe zugestimmt. Damit tritt die Änderung am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die neue Haushaltsabgabe, die die GEZ-Gebühr ablösen soll, stellt laut dem früheren Hamburger Wissenschaftssenator einen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar.
Die ARD-Chefin will beruhigen. Trotz des Mehrbedarfs von ARD und ZDF in Höhe von 1,47 Milliarden Euro sollen die Rundfunkgebühren nicht erhöht werden.
Die Öffentlich-Rechtlichen wollen mehr Geld. Davon soll ein großer Teil für Sportrechte ausgegeben werden.
Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Der Norddeutsche Rundfunk soll ein Schreiben verschickt haben, in dem zur Zahlung von GEZ-Gebühren für ein Autoradio aufgefordert wurde. Dabei stützte sich der Sender auf Erkenntnisse der Polizei, die den Wagen besichtigt haben soll.
Hausbesitzer, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Die GEZ in ihrer jetzigen Form könnte länger bestehen bleiben als erwartet: Es gibt Spekulationen, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen nach der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages auch die neue Rundfunkabgabe stoppt.
Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu bezahlen, das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen. Es komme nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang von Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen genutzt werden, sondern lediglich darauf, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, so die Richter.
Die geplante Reform der Rundfunkgebühren stößt nicht nur aus Datenschutzgründen auf Kritik, sondern soll laut einem neuen Gutachten auch teilweise verfassungswidrig sein. Das Gutachten wurde vom Autovermieter Erich Sixt in Auftrag gegeben.
150 Millionen zusätzlich soll die Umstellung der Rundfunkgebühren laut einem Bericht der Financial Times Deutschland für die GEZ verursachen. Hans Färber, Verwaltungsratsvorsitzender der GEZ, hat diese Zahl nun dementiert. Die tatsächlichen Kosten sollen noch nicht absehbar sein.
Rund 150 Millionen Euro extra soll die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe kosten, berichtet die Financial Times Deutschland. Und obwohl die Erfassung von Radio- und Fernsehgeräten wegfällt, wird die GEZ weiter gebraucht.
Der Betreiber des Blogs gez-abschaffen.de, das sich gegen die Rundfunkgebührenpflicht und die GEZ richtet, muss große Teil seiner Inhalte offline nehmen oder 50.000 Euro Strafe bezahlen. Das hat ein Anwalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR) durchgesetzt.
PCs sind nicht in jedem Fall als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" einzustufen und somit auch nicht immer rundfunkgebührenpflichtig, entschied die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig.
Auch wenn ein PC nur für berufliche Zwecke genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren für das Gerät entrichtet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kassierte damit eine gegenläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Es gab der Klage eines IT-Fachmanns statt, der sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf seinen beruflich genutzten Computer zur Wehr setzte.
Ein Student muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, nur weil er einen PC besitzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster und hob damit einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln auf.
Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte.
Eine Reform des derzeitigen Systems der Rundfunkgebühren wird frühestens 2013 erfolgen. Die geräteabhängige Rundfunkgebühr könnte dann durch eine generelle Abgabe für alle Haushalte ersetzt werden - und die Gebühreneinzugszentrale wäre nur noch in einer reduzierten Form notwendig.
Um 0,95 Euro auf 17,98 Euro soll die Rundfunkgebühr nach Ansicht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2009 steigen. Für die Gebührenperiode von 2009 bis 2012 hat die KEF einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 944 Millionen Euro bei der ARD, 524 Millionen Euro beim ZDF und 43 Millionen Euro beim Deutschlandradio festgestellt.
Die Wirtschaft soll künftig einen höheren Anteil an den GEZ-Gebühren zahlen, forderte in einem Interview mit dem Handelsblatt der neue ARD-Vorsitzender Fritz Raff. Damit solle verhindert werden, dass bei Einführung einer Haushaltsgebühr die Bürger benachteiligt werden.
Allen Widerständen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden zum Trotz haben die Ministerpräsidenten der Länder die Rundfunkgebührenpflicht für Computer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2007 wird auf internetfähige Computer und ebensolche Handys die ermäßigte Gebühr von 5,52 Euro pro Monat fällig.
Gemeinsam fordern deutsche Wirtschaftsverbände von Ministerpräsidenten der Länder eine Neugestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Anlass für die Aufforderung ist die am 18. Oktober 2006 beginnende Konferenz der Länderchefs, auf der die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs bestätigt werden soll.
Bündnis 90/Die Grünen lehnen die von den Ländern geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab und konkretisieren ihr Alternativ-Modell einer technikneutralen Mediengebühr.
Im Streit um die neue Rundfunkgebühr für internetfähige Computer zeichnet sich ein Kompromiss ab. Demnach soll für den PC wie für Radios nur die Grundgebühr von 5,52 Euro fällig werden, berichtet der Spiegel.
Ab 1. Januar 2007 sollen für internetfähige PCs Rundfunkgebühren erhoben werden. Dies ruft nun zunehmend Wirtschaftsverbände auf den Plan, die vor einer Belastung von Unternehmen warnen.
Ginge es nach dem Willen der Grünen, würden auch über den 1. Januar 2007 hinaus für internetfähige PCs keine Rundfunkgebühren anfallen. Sie fordern die Ministerpräsidenten auf, sich bei den Verhandlungen über die Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag auf eine Aussetzung der Abgaben für zwei Jahre zu verständigen. Denn weder die bisherigen technischen Empfangsmöglichkeiten noch das vorhandene Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet rechtfertige eine Gebühr für internetfähige PCs.
Von 2007 an sollen auch für Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren Pflicht werden. Dagegen hat die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) nun vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erhoben.
Der Plan führender Privatsender, von den Zuschauern, die ihr Programm per Digital-Satellit empfangen, eine zweite Rundfunkgebühr zu kassieren, stößt bei Verbraucherschützern auf erbitterten Widerstand. Der Fachreferent der Verbraucherzentrale Bundesverband, Michael Brobowski, sagte gegenüber dem Focus, die Verbraucher, die die "Werbung letztendlich schon über die Produktpreise finanziert" hätten, sollten so "auch noch dafür bezahlen, dass sie sich diese Werbung im Fernsehen ansehen".
Die von der Rundfunkkommission vorgeschlagene Ausweitung der Gebührenpflicht auf internetfähige PCs ist nach Ansicht von Martina Krogmann, Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nichts anderes als eine Internetsteuer. Die Fraktion lehnt daher eine entsprechende Ausweitung der Gebührenpflicht ab.
Mit der Einigung der Ministerpräsidenten auf eine Erhöhung der GEZ-Gebühren um 0,88 Euro auf 17,03 Euro ab 1. April 2005 sollen zugleich auch Gebühren auf internetfähige PCs fällig werden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Bisher sahen die Planungen vor, PC-Besitzer erst ab 1. Januar 2007 zur Kasse zu bitten.
Den aktuellen Plänen der Bundesländer, eine Rundfunkgebühr für internettaugliche PCs und mobile Endgeräte einzuführen, erteilt der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. eine klare Absage. Faktisch komme dieses Bestreben der Einführung einer Mediensteuer gleich, da zwischen tatsächlicher Nutzung und grundsätzlicher Empfangbarkeit überhaupt nicht unterschieden werde, so der Verband.
Ab 1. Januar 2007 sollen auch Computernutzer Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von ARD und ZDF bezahlen, das berichtet die FAZ. Der Zeitung zufolge geht dies aus der von sechs Ministerpräsidenten am Montag in Berlin vorgeschlagenen Lösung zur Gebührenerhöhung hervor.
Die von ARD und ZDF geforderte Erhöhung der Rundfunkgebühr auf fast 18 Euro und der massive Ausbau ihres Internetangebots stoßen zunehmend auf Widerstand in der Politik. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) schloss erneut eine höhere Rundfunkgebühr aus, schreibt der Focus.
Die ARD will trotz starker öffentlicher Kritik den Ausbau ihres Internet-Angebots vorantreiben. Fritz Raff, Vorsitzender des "ARD-Lenkungsausschusses online" bestätigte in einem Interview mit Hörzu die Verdoppelung des Internet-Etats der ARD.
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung über die Reform der Rundfunkgebühr äußerte der bayerische Medienminister Erwin Huber (CSU), dass man ab 2005 eine Ausweitung der Rundfunkgebühr auch für Computer plane. Zudem wolle man die Beweislast umkehren und alle Haushalte mit einer Gebühr belasten - es sei dann Sache des Einzelnen, die GEZ vom Nichtbesitz eines empfangfähigen Gerätes zu überzeugen, um die Gebühr nicht zahlen zu müssen.