PC-GEZ beschlossene Sache
5,52 Euro pro Monat für internetfähige Handys und PCs
Allen Widerständen aus Politik, Wirtschaft und Verbänden zum Trotz haben die Ministerpräsidenten der Länder die Rundfunkgebührenpflicht für Computer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2007 wird auf internetfähige Computer und ebensolche Handys die ermäßigte Gebühr von 5,52 Euro pro Monat fällig.
Privathaushalte, die bislang schon GEZ-Gebühren zahlen, sind von der Regelung durch die so genannte "Zweitgerätefreiheit" nicht betroffen. Diejenigen, die nur einen internetfähigen Rechner oder ein Handy besitzen, müssen die Gebühr aber berappen.
Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige. Diese müssen 5,52 Euro pro Monat zahlen, wenn sie bislang keine Rundfunkgebühren entrichten sollten, weil sie bislang weder Radio noch Fernseher vorhielten. Die Regelung solle nach Medienberichten in einem Jahr auf den Prüfstand kommen. Auch über neue Formen der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksystems soll bei der Rundfunkkommission der Länder nachgedacht werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK gab in einer ersten Stellungnahme bekannt, dass man hoffe, dass bei klarem politischen Willen ab 2009 ein transparentes und für jedermann nachvollziehbares System der Rundfunkfinanzierung in Kraft treten könne.
Der DIHK geht davon aus, dass ein solches Modell preiswerter wird als das bisherige System, und zwar allein durch die Einsparung kostenträchtiger Einzugsverfahren. Man ist zwar froh, dass nur der ermäßigte Satz erhoben wird, doch wäre es konsequent gewesen, die Freistellung von PCs und Handys von der Gebührenpflicht zu verlängern, bis ein neues System in Kraft tritt.
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