Gericht stellt GEZ-Gebühr für internetfähige PCs in Frage

Verwaltungsgericht Koblenz gibt Rechtsanwalt gegenüber der GEZ Recht

Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Gebühren an die GEZ entrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil vom 15.07.2008, Az. 1 K 496/08.KO).

Es gab damit einem Rechtsanwalt Recht, der gegen die Gebührenpflicht geklagt hatte. Er hatte im Januar 2007 seinen internetfähigen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angemeldet, aber hinzugefügt, er nutze ihn nicht zum Rundfunkempfang. Er gebrauche den PC vielmehr zum Schreiben, über das Internet recherchiere er berufsbezogen und greife auf Rechtsprechungsdatenbanken zu. Außerdem gebe er seine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ab.

Es sei deshalb verfassungswidrig, diesen PC mit Rundfunkgebühren zu belegen, argumentierte er gegenüber der GEZ. Dennoch verlangte die GEZ für diesen PC Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 Euro. Der Rechtsanwalt legte dagegen zunächst erfolglos Widerspruch ein und klagte dann vor dem VG Koblenz.

Das Gericht betrachtete den Rechtsanwalt nicht als Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Hier ist unter § 1 Abs. 2 geregelt, dass derjenige ein Rundfunkteilnehmer ist, der ein Rundfunkempfangsgerät "zum Empfang bereithält". Über den PC sei es zwar möglich, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen, so das Gericht, dies rechtfertige jedoch nicht ohne weiteres die Gebührenerhebung. Schließlich seien herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte speziell auf den Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden gewöhnlich speziell zu diesem Zweck angeschafft. Ein internetfähiger PC hingegen ermögliche den Zugriff auf eine Fülle von Informationen und werde in vielfacher Weise anderweitig genutzt. Besonders ein PC in Kanzleiräumen werde typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet.

Darüber hinaus verwies das Gericht auf das Grundrecht der Informationsfreiheit, welches garantiert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert informieren zu können. Werde eine Rundfunkgebühr für Internet-PCs erhoben, so sei das eine staatliche Zugangshürde, die mit der Informationsquelle nichts zu tun habe. Das widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Aus diesen Gründen, so das Gericht, müsse die Formulierung "zum Empfang bereithalten" im Rundfunkgebührenstaatsvertrag verfassungskonform so ausgelegt werden, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten muss.

Mit dieser Entscheidung wird auch die Rundfunkgebührenpflicht als solche in Frage gestellt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. Im Falle einer Berufung muss das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, ob die Einschränkung der Formulierung "zum Empfang bereithalten" Bestand hat. [von RA Robert Rogge]

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Klaus-Peter Roth 06. Okt 2008

Die Praktiken diesewr Behörde rechtfertigen den Vergleich: GEZ = GEZAPO

schumischumi 05. Aug 2008

100% agree!

nobodyISperfekt 05. Aug 2008

Auch wenn sich dein Quark auf den ersten Blick plausibel anhört, bleibt er Quark...

schumischumi 05. Aug 2008

Hab jetzt weniger des problem, dass ich was zahlen soll, sonder damit wofür ich zahlen...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Energiewende
Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf

IT ist der Game Changer der Energiewende - nur nicht in Deutschland.
Eine Analyse von Gerd Mischler

Energiewende: Deutsche Stromnetze im Dornröschenschlaf
Artikel
  1. Disney+, Netflix und Prime Video: Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen
    Disney+, Netflix und Prime Video
    Das goldene Streamingzeitalter wird zum silbernen

    Das aktuelle Jahr hat viele Umbrüche im Streamingmarkt erlebt - und nächstes Jahr geht es weiter. Das wird negative Auswirkungen für Anbieter und Kunden haben.
    Eine Analyse von Ingo Pakalski

  2. Zu einfach: Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade
    Zu einfach
    Sony patentiert dynamisch angepasste Schwierigkeitsgrade

    Geschwindigkeit, Spawn-Rate und mehr: Sony hat eine besonders komplexe Anpassung von Schwierigkeitsgraden patentiert.

  3. Aufkauf der Restaktien: Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen
    Aufkauf der Restaktien
    Silver Lake will die Software AG vollends übernehmen

    Das Angebot des Investors für die restlichen Anteile liegt vor. Die Software AG trennt sich derweil von zwei Produkten.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /