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Öffentlich-Rechtliche: Erhöhung des Rundfunkbeitrags bleibt unklar

Im Reformentwurf für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleibt der Rundfunkbeitrag außen vor – einige Länderchefs wollen eine Erhöhung aber nicht mittragen.
/ Tobias Költzsch , dpa
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ARD und ZDF sollen reformiert werden. (Bild: Reuters)
ARD und ZDF sollen reformiert werden. Bild: Reuters

Die Entwicklung der Rundfunkbeitragshöhe im kommenden Jahr bleibt weiter unklar. Die Bundesländer veröffentlichten einen vorläufigen Entwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) für eine Reform, mit der sie Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter machen wollen. "Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen" , teilte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit.

Nach der Veröffentlichung des Reformentwurfs startet eine Anhörungsphase. Perspektivisch könnte die Reform nach Angaben aus der Rundfunkkommission der Länder im Sommer 2025 in Kraft treten.

Zur Reform zählt auch die Reduzierung von TV-Kanälen und Radioprogrammen. So sollen beispielsweise Sender im Kulturbereich (3sat, Arte), im Bildungsbereich (ARD-Alpha, ZDF Info, Tagesschau 24, Phoenix) sowie Programme für junge Menschen (Funk, One, ZDF Neo, Kika) zusammengelegt werden.

Außerdem soll es neue Kodexe geben, um das Vertrauen in die öffentlich-rechtlichen Sender zu stärken. Auch sollen etwa Ausgaben für Sportrechte ein "angemessenes Maß" nicht überschreiten.

Rundfunkbeitrag soll eigentlich zum Jahreswechsel steigen

Eigentlich soll der Rundfunkbeitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs signalisierten schon vor vielen Monaten, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür.

Das Problem: Alle Länderchefs und alle Länderparlamente müssen einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Bei der aktuellen Beitragsperiode blockierte im Vorfeld Sachsen-Anhalt die Erhöhung. Die Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das im Sommer 2021 die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchsetzte.


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