Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen Rundfunkbeitrag kommt von Rechtsaußen

Inhalt
Der juristische Versuch der AfD und ihnen nahestehender Kräfte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen, ist erst einmal vertagt. Am 1. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage (BVerwG 6 C 5.24) einer Frau aus Bayern verhandelt, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) verweigert, weil das Programm nicht vielfältig und ausgewogen sei.
Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat und will am 15. Oktober seine Entscheidung verkünden(öffnet im neuen Fenster) .
Man muss den Rundfunkbeitrag wahrlich nicht mögen: Viele Tech-Bros und ITlerinnen stören sich daran, dass man zahlen muss, auch wenn man das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht nutzt, den inzwischen abgesetzten Musikantenstadl nicht anschaut und die Honorare der Intendanten überhöht findet. Das ist legitim.
Out of Rosenheim
Doch worum geht es der anonymen Klägerin aus Rosenheim und ihren Helfern? Sie war "selbst beim Prozess nicht anwesend; neben ihren Anwälten vertrat sie der Gründer der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD, Jimmy Gerum" , erklärte die Bürgerinitiative selbst. Der Filmproduzent Gerum spricht auf Parteitagen der Querdenkerpartei Die Basis, die gegen die staatlichen Coronamaßnahmen steht. Gerum tritt auch bei Podiumsdiskussionen(öffnet im neuen Fenster) der "gesichert rechtsextremistischen" AfD Brandenburg auf, um gemeinsam für eine politische Richtungsänderung bei den Öffentlich Rechtlichen zu werben.
"Die Initiative betreut bereits seit zwei Jahren bundesweit rund 200 Kläger gegen die Rundfunkbeitragspflicht" , heißt es in einer Selbstdarstellung(öffnet im neuen Fenster) . Die Berliner Zeitung verbreitet deren Ansichten als Open-Source-Beiträge(öffnet im neuen Fenster) .



