Georg T.: Wieder Haft gegen Nichtzahler der Rundfunkgebühr

Georg T. sitzt seit 109 Tagen in Haft. Grund dafür sind 1.827 Euro Schulden für die Rundfunkgebühr - seine Haft kostet rund 18.000 Euro.

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Der Beitragsservice in den Medien.
Der Beitragsservice in den Medien. (Bild: Beitragsservice)

Der EDV-Zeichner Georg T. aus Borken in Nordrhein-Westfalen sitzt seit 109 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Münster in Haft, weil er die Zahlung der Rundfunkgebühr verweigert. Das machte der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke bekannt. Wer sich weigert, im Zuge der Mahnverfahren zur Rundfunkgebühr eine Vermögensauskunft zu geben, muss mit Haft rechnen.

In einem früheren Fall kam die Thüringerin Sieglinde B. im Februar 2016 in Erzwingungshaft. Sie galt als erste Betroffene dieser Maßnahme. Die Nichtzahlung der Rundfunkgebühr ist keine Straftat in Deutschland. Die Erzwingungshaft soll die Vermögensauslage offenlegen, damit T. gepfändet werden kann.

Rundfunkgebühr (GEZ) war früher geräteabhängig

Bis Januar 2013 war die Rundfunkgebühr noch geräteabhängig. T. hatte im Jahr 2010, als sein letztes Radio kaputtging, bei der damaligen GEZ eine Abmeldung erreicht, weil er nach eigenen Angaben keine anderen technischen Geräte zum Empfang besaß. "Die GEZ-Gebühr in Höhe von 17,50 Euro wurde ausgesetzt und sein Mitgliedskonto gelöscht", erklärte Solmecke. Der seit dem Jahr 2013 in Deutschland geltende Rundfunkbeitrag ist jedoch mittlerweile eine Haushaltsgebühr, die jeder zahlen muss - auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. T. bekam also wieder Zahlungsaufforderungen, die in der Haft endeten.

"Doch die Schulden sind nicht verschwunden durch die Haft", sagte Solmecke, T. könne aber in der Sache erst in zwei Jahren wieder in Haft genommen werden. Die Erzwingungshaft kostet allerdings ebenfalls Geld. Für die sechs Monate fallen 18.000 Euro Haftkosten an, die die Stadtkasse Borken tragen muss und sich offenbar vom WDR holen wird. Die Schulden für die Rundfunkgebühr von Georg T., der inzwischen im Hungerstreik ist, liegen nur bei 1.827 Euro.

Nachtrag vom 14. Juni 2021, 10:38 Uhr

"Die Stadtkasse Borken hat im Fall Georg T. den WDR als Vollstreckungsbehörde vertreten, ist damit aber nicht selbst zur Verfahrensgegnerin geworden", sagte Tobias Spies, Pressereferent bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Golem.de auf Anfrage. Der WDR zahle als Verursacher der Vollstreckungskosten und als Verfahrensgegner gemäß Paragraf 788 der Zivilprozessordnung (ZPO).

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limes 17. Jun 2021

Was für kranke Gedanken Nixia

smonkey 16. Jun 2021

Wenn man nicht lesen kann, lerne Lesen und Verstehen.

ATmega8 15. Jun 2021

Ich war schon für etwa ein Jahr in Berlin und ehrlich gesagt gibt es da teilweise sehr...

crazypsycho 15. Jun 2021

Und noch eine traurige Tatsache ist, dass er nur die EV hätte abgeben müssen und sofern...



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