CDU/CSU: Keine Rundfunkgebühren für Computer
Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs treffe vor allem Unternehmen und Privathaushalte, die weder Radio noch Fernseher besitzen und demnach bisher keine Rundfunkgebühren zahlen, aber dennoch einen PC nutzen. Vor allem betroffen seien dadurch kleine Unternehmen und Freiberufler, die im Betrieb vielleicht allenfalls ein Radio, aber kein Fernsehgerät haben, so Krogmann. Diese müssten in Zukunft durch die Ausweitung der Gebührenpflicht rund 10 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.
Zwar sei die Zweitgerätefreiheit im bestehenden Gebührenmodell grundsätzlich sinnvoll, sie verzerre jedoch im Bereich der Wirtschaft die Abgabenlast zu Ungunsten der Kleinen. Nach Schätzungen des Branchenverbandes Bitkom summiere sich diese Mehrbelastung des Mittelstandes auf mindestens 180 Millionen Euro pro Jahr. "Eine solche Regelung ist ungerecht und mittelstandsfeindlich" , erklärt Krogmann.
Aber auch das Hotelgewerbe sei betroffen: Nach dem "Hotelprivileg" müssen Hotels und Pensionen aus Rücksichtnahme auf nicht belegte Zimmer bisher nur für 50 Prozent ihrer Geräte Rundfunkgebühren zahlen. Diese Quote soll jetzt für Häuser mit mehr als 50 Betten auf 75 Prozent angehoben werden. "Angesichts einer Auslastung von im Bundesdurchschnitt nur 40 Prozent bedeutet diese Erhöhung der Gebührenpflicht reines Abkassieren und ist gerade für ländliche Ferienregionen mit Saisontourismus ein völlig falsches politisches Signal" , kritisiert Krogmann die geplanten Änderungen.



