NDR legt Einspruch gegen einstweilige Verfügung ein. Nachdem das Landgericht Hamburg am Freitag, dem 16. September 2005, auf Antrag des Linux-Verbandes eine einstweilige Verfügung gegen den für die ARD-Wahlberichterstattung verantwortlichen NDR erlassen hat, hat dieser noch am gleichen Tag Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Zur Bundestagswahl am Sonntag wird in den Grafiken der Wahlberichterstattung demnach wohl weiterhin ein Microsoft-Logo prangen.