Bundesgerichtshof: Kabel Deutschland erzielt Erfolg im Einspeisestreit mit ARD

Der Streit um Einspeiseverträge von Kabel Deutschland mit den öffentlich-rechtlichen Sendern wird komplett neu verhandelt, hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Bisher hatte das Unternehmen erfolglos geklagt.

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Technik bei Unitymedia Kabel BW, die auch gegen die Zwangseinspeisung klagen
Technik bei Unitymedia Kabel BW, die auch gegen die Zwangseinspeisung klagen (Bild: Unitymedia Kabel BW)

Es muss erneut geprüft werden, ob Kabel Deutschland für die Einspeisung der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender Gebühren in Millionenhöhe verlangen darf, Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dafür hat er die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage zur weiteren Klärung und Neuverhandlung an die für die Berufung zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesen. Kabel Deutschland hatte in den Vorinstanzen erfolglos geklagt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bei der Nachfrage nach Übertragungsleistungen für ihre Programme eine marktbeherrschende Stellung innehätten, da sie sich wegen der Must-Carry-Regelung keinem Wettbewerb um reservierte Kapazitäten stellen müssten. Kabel Deutschland habe aber kein Recht auf eine Fortsetzung des alten Einspeisevertrags.

Die Oberlandesgerichte München und Stuttgart sollen laut Bundesgerichtshof prüfen, ob die Kündigung der Einspeiseverträge im Rahmen einer verbotenen Absprache erfolgte. In diesem Fall wären die Kündigungen ungültig. Gab es keine Absprache, haben die Berufungsgerichte zu prüfen, welches die angemessenen Bedingungen für eine Pflichteinspeisung und Pflichtübertagung der öffentlich-rechtlichen Programme sind. Je nach Ansicht der Oberlandesgerichte kann als Ergebnis eine Zahlungsverpflichtung oder eine unentgeltliche Einspeisung stehen.

Alles wieder offen

"Für Kabel Deutschland ist das Urteil des Bundesgerichtshof ein positives Zwischenergebnis und wir begrüßen, dass die Oberlandesgerichte auf Basis des Bundesgerichtshofsurteils die Sache eingehend neu prüfen müssen. Wir warten die Urteilsgründe ab, um diese im Detail bewerten zu können", sagte Firmensprecher Maurice Böhler.

ARD und ZDF hatten im Jahr 2012 ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Inhalte durch Kabel Deutschland und Unitymedia gekündigt. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von jeweils rund 30 Millionen Euro. IP-TV-Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen dagegen für die Verbreitung über Satellit und DVB-T.

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