Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Oberlandesgericht Düsseldorf: ARD und ZDF müssen Übertragung im Kabelnetz bezahlen

Öffentlich-rechtliche Sender müssen nun doch für ihre Einspeisung in das TV-Kabelnetz zahlen. Eine Kündigung vor sechs Jahren ist unwirksam.
/ Achim Sawall
66 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Technik bei Unitymedia (Bild: Unitymedia Kabel BW)
Technik bei Unitymedia Bild: Unitymedia Kabel BW

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen für die Übertragung im TV-Kabelnetz zahlen. Das hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschieden.(öffnet im neuen Fenster) Die von den Rundfunkanstalten ausgesprochenen Kündigungen der Einspeisungsverträge mit den Kabelnetzbetreibern seien kartellrechtswidrig und damit unwirksam, weil sie "auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten" erfolgt seien.

ARD und ZDF hatten im Jahr 2011 ihre Verträge zur Verbreitung ihrer Inhalte durch Kabel Deutschland, jetzt Vodafone Kabel, und Unitymedia gekündigt. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen dagegen für die Verbreitung über Satellit und DVB-T2.

ARD und ZDF können Berufung einlegen

Laut dem aktuellen Urteil müssen die Rundfunkanstalten für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zahlen. Entschieden wurde nur über die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016. Der Senat führte außerdem aus, der Einspeisevertrag sei weiter wirksam.

In erster Instanz hatte das Landgericht Köln die Klage der Netzbetreiberin abgewiesen. Das Berufungsurteil wurde vom Bundesgerichtshof in der Revisionsinstanz zum Teil aufgehoben und musste erneut verhandelt werden.

Die ARD erklärte, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu vorinstanzlichen Entscheidungen. Man werde nun die umfangreiche Begründung des Senats prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. ARD und ZDF können Berufung gegen das Urteil einlegen.


Relevante Themen