OLG Köln: Tagesschau-App könnte verboten werden
Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage ab. Zwar verkündete das Gericht am Freitag noch keine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte neigte nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa jedoch dazu, der Klage der Zeitungsverlage gegen ARD stattzugeben. Das Gericht stuft das Angebot der App für die Nutzung auf Smartphones und Tablets demnach als presseähnlich ein.
Der Schwerpunkt der Information erfolge über weite Strecken in Texten und stehenden Bildern, ohne dass ein Bezug auf bestimmte ARD-Sendungen erkennbar sei, sagte Nolte. Presseähnliche Angebote sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag verboten.
Inhalte dürfen nicht zu textlastig sein
Seit Jahren streiten Zeitungsverlage mit der ARD über die App. Es geht konkret um die Frage, ob das Angebot der Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen ist. Nachdem das OLG Köln die App im Dezember 2013 für zulässig erklärt hatte, konnten sich die Verlage im April 2015 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchsetzen.
In seinem Urteil hatten die Bundesrichter dem OLG präzise Vorgaben gemacht, wie es bei der Prüfung vorzugehen habe. In dem für die Klage maßgeblichen Angebot vom 15. Juni 2011 mussten zunächst alle Beiträge ausgewählt werden, die sich nicht auf bestimmte ARD-Sendungen bezogen. Dann sollten die Kölner Richter untersuchen, ob diese Beiträge in ihrer Gesamtheit als presseähnlich einzustufen seien. "Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht", sagte der BGH.
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