GEZ-Gebühr
Fahndet die Polizei für den NDR nach Autoradios?
Der Norddeutsche Rundfunk soll ein Schreiben verschickt haben, in dem zur Zahlung von GEZ-Gebühren für ein Autoradio aufgefordert wurde. Dabei stützte sich der Sender auf Erkenntnisse der Polizei, die den Wagen besichtigt haben soll.

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) setzt offenbar auf Polizeiangaben, um herauszufinden, ob für Autoradios GEZ-Gebühren bezahlt werden. Das berichtet Bernd Höcker, der Betreiber des Blogs gez-abschaffen.de, der in einem offenen Brief an den NDR gegen das Vorgehen protestierte.
Am 9. Dezember 2010 erhielt Höcker ein Schreiben des NDR, das ihn unter Berufung auf Angaben der Polizei zur GEZ-Anmeldung seines Autoradios aufforderte. "Uns liegt ein Vermerk der Polizei Hamburg (...) vor. Danach hat eine Besichtigung Ihres im öffentlichen Straßenverkehr abgestellten Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen HH-FZ 197 ergeben, dass sich darin ein Radio der Marke Blaupunkt Typ 'Lübeck' eingebaut befindet." Der NDR meldete daraufhin das Radio rückwirkend zum Juli 2008 an und kündigte an, dass die Zahlungsaufforderung für Höcker folgen werde.
Am 1. Mai 2011 sei die Rechnung über 193,75 Euro mit der Androhung der Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung eingetroffen, berichtete Höcker und fragte den NDR nun: "Haben Sie den Polizisten dazu angestiftet oder ist er selbst auf die Idee gekommen, eine Halteranfrage durchzuführen, um sodann außerhalb seines Reviers nach einem Autoradio zu fahnden? Ihr Polizist kann gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des Polizisten als Zeuge in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache bestätigen. Der Gebührenbescheid ist selbstverständlich aufzuheben."
Andreas Schöpflin, der Sprecher der Hamburger Polizei, sagte Golem.de: "So etwas habe ich noch nie gehört. Wir schauen nicht für die GEZ oder den NDR nach, ob es Autoradios gibt. Das halte ich gänzlich für ausgeschlossen."
Die GEZ gab an, dass dieser Sachverhalt federführend von der zuständigen Landesrundfunkanstalt, dem NDR betreut werde. Eine NDR-Sprecherin sagte Golem.de: "Bei der Suche nach Schwarzhörern und -sehern gibt es weder in diesem Einzelfall noch in anderen Fällen eine Zusammenarbeit des NDR mit der Polizei. Schwarzsehen und -hören ist keine Straftat, schon daher ist die Polizei nicht zuständig." Höcker hatte im Jahr 2008 gegen einen Mitarbeiter des NDR Strafanzeige erstattet. Durch die Akteneinsicht des Anwalts des Mitarbeiters habe dieser Kenntnis von einem Vermerk erlangt, in dem das Ergebnis der polizeilichen Feststellung über das Auto von Höcker festgehalten war. "Das Ergebnis dieser polizeilichen Beobachtung, für die ausschließlich die Anzeige des Herrn Höcker kausal war, hat der Mitarbeiter zur Grundlage einer von Herrn Höcker bislang leider unbeantworteten Mitteilung an ihn gemacht."
Die Rundfunkgebühr soll durch eine Haushaltsgebühr ersetzt werden. Diese muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe soll pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro liegen. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC zahlt, wird auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft. Wer schon Radio und Fernseher angemeldet hat, zahlt weiter 17,98 Euro. Die Geräteabgabe bringt ARD, ZDF, Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten jährlich über 7 Milliarden Euro.
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Die Privaten sind doch das letzte mehr Werbung als Programm wo ist die Qualität früher...
Viel zu mächtig diese RTL group mit ihrem Mist Programm Werbefernsehen mit...
Ich finde die privaten senden "Wesentlich" und mit Wesentlich meine ich WESENTLICH mehr...
Kannse ma sehen ...