Tagesschau-App: Verleger unterliegen in zweiter Instanz
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in zweiter Instanz entscheiden, dass die App der Tagesschau(öffnet im neuen Fenster) ein zulässiges Medienangebot ist. Es wies die Klage mehrerer Zeitungsverlage gegen das mobile Medienangebot ab.
Nach Ansicht der Verlage verstößt die App gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Das Landgericht in Köln hatte den elf Zeitungsverlagen in erster Instanz recht gegeben.
Dem widersprachen die Richter am OLG. Der Inhalt sei identisch mit dem Online-Angebot Tagesschau.de. Es sei lediglich dessen mobile Version, die auf einem anderen Weg übertragen werde. Das hatten sie bereits in der mündlichen Verhandlung im November erklärt.
App ist geprüft
Die Richter beriefen sich darauf, dass der NDR-Rundfunkrat geprüft hatte, ob die App mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sei. Außerdem hatte die Niedersächsische Staatskanzlei sie dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen und sie freigegeben. Damit sei verbindlich festgestellt, dass die App mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sei. Daran seien sie gebunden, erklärten die Richter(öffnet im neuen Fenster).
Rundfunkrat und Staatskanzlei hätten explizit geprüft, ob das Angebot presseähnlich sei. Wegen der in der App eingesetzten Gestaltungselemente, darunter Videos oder Audiodateien, sowie wegen der dynamischen Aktualisierung war das Angebot als nicht presseähnlich eingestuft worden. Dem Gericht stehe es nicht zu, eine solche Prüfung noch einmal durchzuführen.
ARD begrüßt Urteil
Die ARD freute sich über das Urteil. Lutz Marmor, der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant, appellierte an die Verlage, mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Netz zusammenzuarbeiten."Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation", sagte Marmor(öffnet im neuen Fenster). Die Verlage könnten beispielsweise Videos der Anstalten in ihre Angebote einbinden und so deren Attraktivität steigern.
Die Verlage sehen das anders: Das Gericht habe in der Sache, den wettbewerbsrechtlichen Fragen, keine Entscheidung gefällt, sagte Dietmar Wolff(öffnet im neuen Fenster), Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Verlage werden in Revision gehen. Dann wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der App beschäftigen. Beendet ist die Auseinandersetzung um die Tagesschau-App also noch nicht.
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