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Bundesnetzagentur

UMTS-Versteigerung im Internet und Handy zu beobachten

Den Auktionären über die Schulter schauen. Fast in Echtzeit können die Bundesbürger in dieser Woche miterleben, wie sich die Taschen von Finanzminister Hans Eichel beziehungsweise der Finanzkasse füllen: Mit umfangreichen Tabellen und einer Live-Kamera sorgt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dafür, dass sich Internet-Nutzer stets über den jeweils letzten Stand der teuersten Auktion, die jemals in Deutschland stattgefunden hat, informieren können. Das berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe.
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Reg TP legt Marktzahlen vor

Preise sinken - Wachstum nimmt zu. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die neuen Marktzahlen für den Telekommunikations- und Postbereich vorgelegt: Wettbewerber der Telekom erreichen 20 Prozent Marktanteil, 25 Millionen Internetnutzer in Deutschland bis Ende des Jahres.
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XXL-Tarif der Telekom gestoppt?

AOL erwirkt vorübergehend Aussetzung der Sonntags-Flatrate. Diversen Medienberichten zufolge hat das Verwaltungsgericht Köln die Sonntags-Flatrate der Deutschen Telekom, den ISDN-XXL-Tarif, ab sofort untersagt. In einem Zwischenentscheid gab das Gericht der Auffassung von AOL statt, die Telekom würde T-Online mit dem XXL-Angebot bevorzugen.
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11 Bewerber zur UMTS-Versteigerung zugelassen

Versteigerung startet am 31. Juli 2000. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat 11 Bewerber zur Teilnahme an der Versteigerung der Lizenzen zur dritten Mobilfunk-Generation zugelassen. Der Antrag der Nets AG musste abgelehnt werden. Er erfüllte die Anforderungen der Zulassungsvoraussetzungen aus dem Telekommunikationsgesetz nicht.
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AOL will auch an Sonntags-Flatrate teilhaben

Online-Dienst übt Druck auf Telekom und Regulierer aus. AOL begrüßt die lange überfällige Einführung einer Flatrate. Leider beschränke sich das Angebot "T-ISDN-XXL" nur auf Sonn- und Feiertage, stehe nur den ISDN-Kunden der Deutschen Telekom zur Verfügung und erfordere den Abschluss eines Aktiv Plus-Vertrags bei der Telekom.
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Ab 2002 lebenslange Mobilfunknummer

Mobilfunkkunden können ab Februar 2002 beim Wechsel ihre Rufnummer behalten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den 1. Februar 2002 als endgültigen Stichtag für die Realisierung der "Netzbetreiberportabilität" im deutschen Mobilfunkmarkt festgelegt.
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12 Bewerber um deutsche UMTS-Lizenzen

Zulassungsprüfung für Bewerber hat begonnen. Zwölf Unternehmen haben bis zum Freitag, den 28. April 2000 um 15.00 Uhr, ihre Bewerbungsunterlagen zum Versteigerungsverfahren zur Vergabe von Lizenzen zur dritten Mobilfunk-Generation in Deutschland bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgegeben.
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BMWi will Regulierung bei Telekommunikation zurückfahren

Wettbewerb im Ortsnetz soll aber weiter gestärkt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat auf der Basis des Tätigkeitsberichtes der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für die Jahre 1998 und 1999 sowie des Sondergutachtens der Monopolkommission zur Entwicklung des Telekommunikations- und Postmarktes Eckpunkte für die kurz- und mittelfristige Telekommunikations- und Postpolitik formuliert.
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DIHT: Regulierungsbehörde soll Schul-Computer finanzieren

Geld aus Frequenzversteigerungen soll direkt in die Schulen fließen. Mit den Einnahmen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sollten künftig Computer für Schulen gekauft und Lehrer für die technologische Zukunft fit gemacht werden. Das forderte der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT).
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Startschuss zur dritten Mobilfunk-Generation

Vergabeverfahren für UMTS gestartet. Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Klaus-Dieter Scheurle, gab die Festlegungen und Regeln zur Vergabe von Lizenzen für Universal Mobile Telecommunications System (UMTS) / International Mobile Telecommunications 2000 (IMT-2000), der Mobilkommunikation der dritten Generation, bekannt.
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Regulierungsbehörde: Inkasso für Call-by-call bleibt

Bisheriges Inkasso-Verfahren bleibt bis Ende 2000 unverändert. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verpflichtet die Deutsche Telekom AG gegen ihren Willen, ihren Mitbewerbern die Fakturierungs- und Inkassoleistungen bis zum 31. Dezember 2000 zu unveränderten Bedingungen und unveränderten Preisen zur Verfügung zu stellen. Die Verhandlungen zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern waren am Freitag ergebnislos beendet worden.
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Telekom muss Wettbewerbern Leitungen vermieten

Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Regulierungsentscheidung. Das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster hat gestern die Klage der Deutschen Telekom AG im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen, in dem sich diese gegen die Verpflichtung wehrte, ihren Mitbewerbern den entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung zu gewähren.
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