Ab 2002 lebenslange Mobilfunknummer
Mobilfunkkunden können ab Februar 2002 beim Wechsel ihre Rufnummer behalten
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den 1. Februar 2002 als endgültigen Stichtag für die Realisierung der "Netzbetreiberportabilität" im deutschen Mobilfunkmarkt festgelegt.
Netzbetreiberportabilität gibt dem Verbraucher das Recht, bei einem Wechsel des Netzbetreibers seine Mobilfunk-Rufnummer zu behalten. Dabei hält die RegTP fest, dass es der eindeutige Wille des Gesetzgebers war, Netzbetreiberportabilität in allen Telekommunikationsnetzen, also auch im Mobilfunk, einzuführen. Der Verbraucher habe ein starkes Interesse an einer Rufnummernmitnahme, wenn er seinen Vertragspartner im Mobilfunk wechseln wolle, so die Behörde.
Die Netzbetreiberportabilität soll sich als ein verbraucherfreundliches und als ein wettbewerbsförderndes Mittel im deutschen Mobilfunkmarkt erweisen, so Vizepräsident Matthias Kurth.
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