BMWi will Regulierung bei Telekommunikation zurückfahren
Die Eckpunkte geben den vorläufigen Diskussionsstand im BMWi wieder und sollen als Grundlage der Stellungnahme der Bundesregierung zu den beiden Berichten gegenüber Bundestag und Bundesrat dienen, die im Juli vom Kabinett verabschiedet werden soll.
Von heute an bis zum 12. Mai 2000 können Marktteilnehmer, Verbände, Gewerkschaften und Wissenschaft zu den Eckpunkten Stellung nehmen und ihre Positionen – getrennt nach den Märkten für Telekommunikation und Post – per E-Mail an telekommunikation@bmwi.bund.de bzw. post@bmwi.bund.de an das Ministerium senden.
Das Eckpunktepapier kommt zu dem Schluss, das seit der vollständigen Öffnung des Telekommunikationsmarktes Anfang 1998 sich der Wettbewerb in Deutschland auf diesem Sektor sehr positiv entwickelt habe. Durch die zunehmende Wettbewerbsintensität werden existierende marktbeherrschende Positionen sukzessive abgebaut und demzufolge sei in wichtigen Teilbereichen der Telekommunikation mit einer Reduzierung der Regulierungsintensität zu rechnen.
Das BMWi teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass die Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmernetzanschlüsse bisher gering ist. Die alternativen Anschlusstechnologien (wll, DECT, xDSL, Breitbandkabel) tragen allerdings im Zusammenspiel mit der gestiegenen Nachfrage nach breitbandigeren Netzzugängen sowie der Möglichkeit des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom das Potenzial in sich, für eine deutliche Wettbewerbsintensivierung zu sorgen. Dies setzt allerdings auch weiterhin Regulierungsmaßnahmen voraus.
Der Markt für Fern- und Auslandsgespräche sei, verglichen mit dem Ortsnetz, durch eine deutlich höhere – weitgehend regulierungsbedingte – Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Anders als die Monopolkommission sieht das BMWi jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Wettbewerb auf bestimmten Märkten bereits funktionsfähig ist. Für diese Fälle stelle das Telekommunikationsgesetz, das Regulierungsmaßnahmen in der Regel an das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung knüpft, automatisch den Abbau von Regulierung sicher.
Das BMWi spricht sich jedoch dafür aus, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung auf mittlere Sicht, einhergehend mit einer entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes, nur noch für marktbeherrschende Unternehmen bestehen soll, um Überregulierungen zu vermeiden. Daneben seien allerdings besondere Regelungen für Teilnehmernetzbetreiber (Festnetz und Mobilfunk) erforderlich.
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