Regulierungsbehörde: Inkasso für Call-by-call bleibt
In einem Beschlusskammerverfahren legte die Behörde fest, dass die Deutsche Telekom AG ihren Vertragspartnern bis zum 30. Juni 2000 ein neues Angebot für die Liefer- und Leistungsbedingungen in diesem Bereich für die Zeit ab dem 1. Januar 2001 zu unterbreiten hat. Das Angebot muss für Sprachtelefon-, Mehrwert- und Auskunftsdienstleistungen sowie Internet-by-call gelten und sich auf folgende Leistungen erstrecken:
- einheitliche Rechnung mit Aufführung der einzelnen Produkte und der Gesamtsumme,
- Aufforderung zur Überweisung der Gesamtsumme auf ein Konto der DT AG oder Ersteinzug der Gesamtsumme durch die DT AG,
- anteilige Weiterleitung der Zahlungen an die betroffenen Unternehmen,
- Einzelverbindungsnachweis für Sprachkommunikation, falls vom Endkunden gewünscht.
Die Preise für diese Leistungen, die auch neu zu bestimmen sind, müssen diskriminierungsfrei sein und dürfen keine Höhe erreichen, die einer Leistungsverweigerung gleichkäme.
Auch hat die DT AG die erforderlichen Bestands- und Verbindungsdaten der Endkunden rechtzeitig vor dem 1. Januar 2001 bereitzustellen, damit die jeweiligen Unternehmen Reklamationen und Forderungsverfolgung im nächsten Jahr selbst durchführen können.
"Mit dieser Entscheidung ist es uns gelungen, zwei wichtigen regulatorischen Anliegen gleichzeitig Rechnung zu tragen: einerseits das berechtigte Interesse des Verbrauchers und andererseits der funktionierende Wettbewerb zwischen den verschiedenen Carriern. Damit können viele Unternehmen ihre Angebote im offenen Call-by-call aufrecht erhalten und der Verbraucher behält die große Vielfalt des Angebotes" , sagte Klaus-Dieter Scheurle, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.