Zulassung von Funkanlagen jetzt ohne Genehmigungsverfahren
Der neue Vizepräsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, sieht in der bevorstehenden weiteren Liberalisierung des Telekommunikations-Endgerätemarktes eine neue Chance für die deutsche Wirtschaft. Kurth: "Dieser grundlegende Paradigmenwechsel ist möglich geworden durch die ab dem 8. April 2000 in Deutschland anzuwendende EU-Richtlinie 1999/5/EG."
Kurth auf einer Informationsveranstaltung des ATRT (Ausschuss Technische Regulierung in der Telekommunikation), dessen Vorsitzender er ist: "Während bisher die Hersteller von Telekommunikations-Endeinrichtungen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen mussten, liegt in Zukunft die Verantwortung für das Einhalten der technischen Standards bei den Herstellern selbst. Diese neue Freiheit bedeutet allerdings in diesem Zusammenhang auch mehr Verantwortung. Die Hersteller müssen in Zukunft sowohl die Sicherheit der Nutzer von Telekommunikations-Endeinrichtungen als auch den störungsfreien Betrieb gewährleisten. Folglich kann nur eine hohe Qualität der Geräte, die von den Herstellern zu gewährleisten ist, zu dauerhaften wirtschaftlichen Erfolgen führen."
Ziel der Endgeräte-Richtlinie R&TTE (Radio Equipment and Telecommunications Terminal Equipment and the mutual recognition of their conformity) der Europäischen Union sei es, einen wettbewerbsorientierten Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen, so Vizepräsident Kurth. Durch das Anbringen des CE-Zeichens, das Ausstellen einer Konformitätserklärung und das Bereitstellen ausführlicher Benutzerinformationen dokumentiere der Hersteller, dass er Verantwortung trägt für das Einhalten technischer Vorgaben, die einen ordnungsgemäßen Betrieb seiner Produkte ermöglichen. Benutzer dieser Geräte seien dann für einen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.
Die Aufgabe der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post werde sich in diesem Bereich zukünftig auf die Marktbeobachtung beschränken. Nur wenn gegen die Vorgaben der Zulassungsrichtlinie verstoßen werde, würde die Regulierungsbehörde künftig tätig. "Wir machen durch eine umfangreiche Aufklärungsarbeit die Gerätehersteller mit den Konsequenzen der Neuregelung vertraut. Die Informationsveranstaltungen und die Hinweise auf unserer Internetseite unterstreichen die Servicefunktion der Regulierungsbehörde" , sagte Kurth.



