Internetzugang: Bei halber Datenrate auch nur halber Preis
Wer nur die Hälfte der versprochenen Datenrate erhält, soll auch sofort automatisch nur die Hälfte zahlen. Die Verbraucherzentralen wollen den Missbrauch des Kundenvertrauens beenden.

Die Verbraucherzentralen verlangen ein Ende unrealistischer Werbeversprechen bei den Datenraten. "Das ist ein ganz klarer Missbrauch des Kundenvertrauens", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Jüngste Messungen der Bundesnetzagentur, wonach Spitzengeschwindigkeiten bei Breitbandanschlüssen meist nicht eingehalten würden, seien "die gelbe oder dunkelorangene Karte" für die Branche gewesen. Ändere sich die Praxis nicht blitzartig, sei der Gesetzgeber gefragt. Anbieter müssten Sanktionen finanziell spüren. Ein anderer Ansatz wäre, bei langsamer Übertragung automatisch die Gebühren für die Kunden zu senken: "In dem Moment, wo ich nur noch halb so schnell surfe, wie mir ursprünglich versprochen wurde, würde ich auch nur noch die Hälfte der Kosten zu zahlen haben."
"Diese Form von Werbung ist nicht im Interesse des Kunden, der ja König sein soll", kritisierte Müller. Suggeriert werde etwas, das nicht der Fall sei. Die Netzagentur hatte Ende März nach Prüfungen von 160.000 Anschlüssen festgestellt, dass im Festnetz nur rund zwölf Prozent der Anschlüsse wirklich die beworbene Maximalgeschwindigkeit lieferten, bei Mobilfunkanschlüssen waren es nur fünf Prozent.
Der VZBV-Chef forderte einen Stopp von Werbung mit "verkleisterten Formulierungen", wonach Anschlüsse Übertragungsgeschwindigkeiten von "bis zu" einer bestimmten Anzahl von MBit/s erreichen. Dies bedeutet, der Kunde wisse nicht, welche Datenrate er bekommt. "Ich weiß gar nicht, ob ich das kriege, womit geworben wird".
Seit Jahren nur leere Worte
Die Bundesnetzagentur will Bußgelder gegen Anbieter verhängen, die die versprochenen Datenübertragungsraten nicht bereitstellen. Bei einer Konferenz in Bonn sagte Behördenchef Jochen Homann: "Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen." Die Behörde weiß seit Jahren von den falschen Werbeversprechen, handelt aber nicht.
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Als nicht Betroffener hat man aber überhaupt keinen Anspruch. Das ist insofern etwas...
Ja, ist es. Mit "schützenswert" habe ich nicht automatisch "rechtlich schützenswert...
richtig, duerfte auch, warum dies ein Problem sein sollte, darfst du mir gern mal...
man muss ja keine extremen sicherheitsmargen setzen, aber bis zu sollte kein freifahrt...
Das ist so, als ob du nur aus einer dreckigen Pfütze trinken kannst und auf der anderen...