Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

11 Bewerber zur UMTS-Versteigerung zugelassen

Versteigerung startet am 31. Juli 2000. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat 11 Bewerber zur Teilnahme an der Versteigerung der Lizenzen zur dritten Mobilfunk-Generation zugelassen. Der Antrag der Nets AG musste abgelehnt werden. Er erfüllte die Anforderungen der Zulassungsvoraussetzungen aus dem Telekommunikationsgesetz nicht.
/ Jens Ihlenfeld
Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Da bisher keine Antragsrücknahmen bei der Regulierungsbehörde vorliegen, obwohl Vivenditelecom bereits den Rückzug angekündigt hat, sind damit folgende Unternehmen zur UMTS-Versteigerung in Deutschland zugelassen:

  • Auditorium Investments Germany S.A.R.L.
  • debitel Multimedia GmbH
  • DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilnet GmbH
  • E-Plus Mobilfunk GmbH
  • Group 3 G
  • Mannesmann Mobilfunk GmbH
  • MobilCom Multimedia GmbH
  • TALKLINE Mangement und Finance Holding GmbH
  • VIAG INTERKOM GmbH & Co.
  • VIVENDITELECOM INTERNATIONAL
  • WorldCom Wireless Deutschland GmbH

Im Hinblick auf die nach den Auktionsregeln nicht zugelassene Mehrfachbewerbung von Unternehmen will die Regulierungsbehörde den Erwerb von Orange durch France Telecom und die Finanzierung des Kaufpreises durch Wechsel eines Aktienpaketes von France Telekom an Vodafone prüfen. Mehrfachbewerbungen sind auf Grund der rechtskräftigen Vergabebedingungen nicht möglich. Die Regulierungsbehörde erwartet, dass France Telecom und Vodafone bzw. die Unternehmen, an denen France Telecom und Vodafone beteiligt sind, unverzüglich in den nächsten Tagen über das in der Presse bekannt gewordene Verhandlungsergebnis informieren, damit eine entsprechende formale Prüfung eingeleitet werden kann.

Die Versteigerung beginnt am 31. Juli 2000 um 10.00 Uhr im Gebäude der Regulierungsbehörde in Mainz.

Die Teilnahme an der Auktion setzt voraus, dass bis 4 Wochen vor Versteigerungsbeginn Bürgschaften entsprechend der beabsichtigten Bietrechte hinterlegt werden. Dabei handelt es sich um Beträge ab 400 Millionen DM. Zusätzlich ist von jedem Bieter bis 2 Wochen vor Versteigerungsbeginn eine Kaution in Höhe von 20 Millionen DM zu hinterlegen.

Zeitnah zum Versteigerungsbeginn soll jeder der Bieter für die Nutzung der eigens für das UMTS-Versteigerungsverfahren entwickelten Software geschult werden.

Die jetzt ergangene Zulassung verpflichtet die Bewerber nicht zur Teilnahme an der Versteigerung.


Relevante Themen