Onlinedurchsuchung
Als Onlinedurchsuchung wird ein verdeckter staatlicher Zugriff auf IT-Systeme bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Februar 2008 gegen die Staatstrojaner-Software für die Onlinedurchsuchung in Nordrhein-Westfalen. Danach wurde an einer geänderten Variante der Spionagesoftware gearbeitet, die als "Quellen-TKÜ-Software" jedoch ausschließlich zur Überwachung von VoIP verwendet werden darf. Der Chaos Computer Club informierte am 8. Oktober 2011 darüber, dass ein ihm vorliegender Staatstrojaner illegale Funktionen enthielt. Weitere Versionen der Spionagesoftware folgten.






























































