Verfassungsbeschwerde: GFF klagt gegen Staatstrojaner für Geheimdienste
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will den Einsatz von Staatstrojanern durch Geheimdienste verhindern. Diese Überwachungsmethode sei illegal.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat bekanntgegeben, dass sie gegen den Staatstrojaner-Einsatz durch alle 19 Geheimdienste Deutschlands eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einreichen. Eine Gesetzesnovelle des Artikel-10-Gesetzes aus dem Jahr 2021 erlaubt den Nachrichtendiensten das Auslesen verschlüsselter Kommunikation. Die Geheimdienste müssen laut Pressemitteilung "keine nennenswerten Voraussetzungen erfüllen".
Gegen den Einsatz durch die 16 Landesverfassungschutzbehörden, den Bundesverfassungschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst geht die GFF nun vor. "Die G10-Anpassung setzt den gefährlichen Trend der letzten Jahre fort: Neue technische Überwachungsmöglichkeiten für alle Behörden - ohne Notwendigkeit, ohne Rücksicht auf gefährdete Grundrechte, ohne ausreichende Kontrolle", sagt Jürgen Bering, zuständiger Jurist bei der GFF, in der Presseerklärung. Weiter sagt er: "Eine Abwägung des tatsächlichen Nutzens von Staatstrojanern mit den grundrechtlichen Risiken findet gar nicht erst statt."
Fernmeldegeheimnis und IT-Grundrecht durch Trojaner in Gefahr
Die Organisation führt in ihrer Presseerklärung mehrere juristische Argumente an, warum der Einsatz von Trojanern in dieser Form nicht rechtens sei. Dazu gehört laut Erklärung das Fernmeldegeheimnis: "Weil der Zugriff heimlich stattfindet und in der Regel auch später nicht offengelegt wird, können sich Betroffene nicht wehren." Ebenso würden IT-Grundrechte angegriffen: "Es schützt Menschen vor einer Veränderung ihrer technischen Geräte und deren Programmen", wie die GFF schreibt.
Die GFF fordert immer wieder das Schließen von Sicherheitslücken. Diese werden jedoch für den Einsatz von Trojanern benötigt. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF und Journalist, sagt in der Erklärung: "Der Staat muss vor IT-Sicherheitslücken schützen und darf sie nicht für eigene Spähsoftware offenhalten, sonst spielt er Kriminellen in die Hände. Muss Deutschland erst selbst im Zentrum eines desaströsen Cyberangriffs wie WannaCry 2017 stehen, damit die Zuständigen aufwachen?"
Neben Buermeyer gehören die vom NSU 2.0 betroffene Anwältin Seda Başay-Yıldız und Jean Peters, Journalist und Aktionskünstler des Kollektivs Peng!, zu den Beschwerdeführern der hiesigen Beschwerde. Weitere Beschwerdeführer sind bisher nicht bekannt. Zusammen mit Peters verklagt die GFF auch den Bundesverfassungsschutz, weil dieser Vereinen kein Auskunftsrecht einräumt.
Strategische Prozessführung für stärkere Grundrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte strebt Grundsatzentscheidung bei Bundesgerichten an, um laut Eigenaussage Freiheitsrechte zu stärken. Die GFF wurde im Jahr 2015 mit Sitz in Berlin gegründet und finanziert sich über Spenden und Stiftungszuwendungen.
Zuletzt erreichte die GFF einen Teilerfolg bei dem BVerfg: Den Straftatbestand der Datenhehlerei sahen die Richter in Karlsruhe zwar nicht als Gefahr für die Pressefreiheit. Jedoch ist laut GFF die "Gefahr der Strafverfolgung journalistischer Kerntätigkeiten und der Durchsuchung von Redaktionsräumen [...] entschärft".
Im Juni 2021 stoppte der Bundesrat eine Reform des Bundespolizeigesetzes und damit einen möglichen Staatstrojaner-Einsatz durch die Behörde. In der Abstimmung wurde die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen verfehlt.
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