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Überwachung und Kontrolle: Bundespolizei soll künftig Drohnen einsetzen und abwehren

Die Bundespolizei soll künftig Drohnen einsetzen und Flugobjekte abwehren sowie ohne Verdacht Kontrollen in Bahnhöfen durchführen.
/ Andreas Donath
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Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf (Bild: Fabian.aichwald/Wikipedia)
Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf Bild: Fabian.aichwald/Wikipedia / CC0 1.0

Die Bundesregierung modernisiert das Bundespolizeigesetz(öffnet im neuen Fenster) und stattet rund 50.000 Beamte mit neuen Befugnissen aus. Das Kabinett beschloss am Mittwoch unter anderem den Einsatz von Überwachungsdrohnen und die Abwehr gefährlicher Flugobjekte sowie verdachtsunabhängige Kontrollen in Bahnhöfen.

Bundespolizisten sollen künftig mit einem zeitgemäßen rechtlichen Instrumentarium arbeiten können. Das bisherige Gesetz stammt aus dem Jahr 1994 – einer Zeit ohne Smartphones, Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke. Die Bundesregierung reagiert mit der Reform auf veränderte Bedrohungslagen und technologische Entwicklungen.

Die geplanten Neuerungen greifen tief in das Einsatzspektrum der Bundespolizei ein. Im Zentrum stehen digitale Überwachungsmöglichkeiten, neue Kontrollbefugnisse im öffentlichen Raum und erweiterte Kompetenzen bei Abschiebungen.

Zugriff auf Endgeräte und Drohnentechnologie

Das kontroverseste Element der Reform ist die präventive Quellentelekommunikationsüberwachung. Die Bundespolizei darf damit unter bestimmten Voraussetzungen Kommunikation bereits am Endgerät erfassen – noch bevor Nachrichten verschlüsselt werden. Diese Methode, umgangssprachlich auch Staatstrojaner genannt, ermöglicht den Zugriff auf Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Signal.

Gleichzeitig erhält die Behörde das Recht, selbst Drohnen als Sensorträger einzusetzen. Umgekehrt sollen Bundespolizisten befugt werden, fremde Drohnen zu detektieren und abzuwehren, wenn von ihnen Gefahren ausgehen.

Messerverbotszonen und Abschiebungshaft

Im Bahnverkehr plant die Regierung die Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen. In Waffen- und Messerverbotszonen könnten Bundespolizisten künftig ohne konkreten Anlass Personen und Gepäck durchsuchen. Die Maßnahme zielt auf die Prävention von Gewalttaten im öffentlichen Raum.

Bei Abschiebungen erhält die Bundespolizei eine neue Kompetenz: Sie darf künftig selbstständig bei Gerichten Abschiebungshaft für vollziehbar ausreisepflichtige Personen beantragen, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgegriffen werden. Bisher oblag dies anderen Behörden.

Zur Abwehr extremistischer Unterwanderung führt die Bundesregierung eine obligatorische Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Neueinstellungen ein. Jede Person, die zur Bundespolizei kommt, muss diese Prüfung durchlaufen.

Kontroverse im Bundestag erwartet

Der Gesetzentwurf muss nun Bundestag und Bundesrat passieren. Insbesondere die Telekommunikationsüberwachung dürfte intensive Debatten auslösen.


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