Quellen-TKÜ: Bundespolizei soll doch keinen Staatstrojaner bekommen

Anders als noch von der früheren Regierung geplant soll die Bundespolizei künftig keine Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern erhalten. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin (FDP) auf Anfrage von Golem.de. Damit soll das Bundespolizeigesetz, dessen Novelle im Juni 2021 vom Bundesrat gestoppt wurde , in veränderter Form vom Bundestag beschlossen werden.
Ursprünglich sah das im Juni 2021 von Union und SPD im Bundestag beschlossene Gesetz vor , dass die Bundespolizei Staatstrojaner zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nicht nur gegen eine Person, die einer konkreten Straftat verdächtigt wird, einsetzen durfte. Der Einsatz sollte auch dann möglich sein, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird" .
In den Verhandlungen nach dem Regierungswechsel konnten sich die Ministerien offenbar nicht auf einen neuen Entwurf einigen. So soll das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) darauf gedrängt haben, der Bundespolizei nicht nur die Quellen-TKÜ, sondern sogar die noch eingriffsintensivere Online-Durchsuchung zu ermöglichen. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag allerdings festgehalten: "Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung."
Kein Racial Profiling
Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge(öffnet im neuen Fenster) verständigten sich daher die Fachpolitiker der Ampelfraktionen im Bundestag darauf, die strittigen Punkte zu klären. Das betrifft vor allem die verdachtsunabhängigen Kontrollen.
Diese Kontrollen sollen künftig nicht "anhand gruppenbezogener Merkmale" erfolgen, was als Racial Profiling bezeichnet wird. Kontrollierte Personen sollen einen Anspruch darauf haben, dass ihnen eine "Kontrollquittung" ausgestellt wird.
Der FAZ zufolge sind zudem neue Befugnisse bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geplant. Unter anderem würden die Regelungen zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten neu gefasst.
Der Gesetzentwurf liegt nach Angaben der Fraktionen derzeit noch nicht vor, sondern wird noch ausformuliert. Laut FAZ soll der Entwurf nach einer Anhörung der Länder und Verbände schon im Mai vom Kabinett beschlossen werden.



