Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Staatstrojaner-Statistik 2020: Ermittler hacken 23 Endgeräte

Weniger Onlinedurchsuchungen , mehr Quellen-TKÜs: Die Staatstrojanerstatistik zeigt Einsatzschwerpunkte in wenigen Bundesländern.
/ Friedhelm Greis
6 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Nur die wenigsten Bundesländer setzen derzeit Staatstrojaner ein. (Bild: Pixabay)
Nur die wenigsten Bundesländer setzen derzeit Staatstrojaner ein. Bild: Pixabay

Im Jahr 2020 wurden bundesweit in 23 Fällen sogenannte Staatstrojaner eingesetzt. Das geht aus den entsprechenden Statistiken des Bundesamts für Justiz hervor, die am 8. August 2022 veröffentlicht wurden(öffnet im neuen Fenster) . Demnach wurde in acht Fällen tatsächlich eine sogenannte Onlinedurchsuchung durchgeführt. In 15 Fällen setzten Ermittler eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) um.

Die Zahl der Anordnungen lag im Jahr 2020 jedoch deutlich höher. So hätten Ermittler in 23 Fällen eine Online-Durchsuchung und in 98 Fällen eine Quellen-TKÜ umsetzen dürfen. Vor allem im Bundesland Brandenburg gab es mit 73 Fällen die mit Abstand höchste Zahl an richterlichen Genehmigungen für eine Quellen-TKÜ.

Bei der Umsetzung war hingegen Nordrhein-Westfalen mit neun Kommunikationsüberwachungen führend. Es folgten Brandenburg (4), die Bundesanwaltschaft (3), Hessen (1) und Niedersachsen. "Wie in den vergangenen Jahren war es vor allem der Tatverdacht bezüglich Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen lieferte" , teilte das Bundesamt mit.

Bei der Onlinedurchsuchung führten Nordrhein-Westfalen (3) und Sachsen (3) die Statistik an. Jeweils einen Einsatz gab es in Bayern und Berlin. Die Anordnungen erfolgten demnach in den meisten Fällen wegen Drogendelikten (9) und räuberischer Erpressung (8), in drei Fällen wegen der Bildung krimineller Vereinigungen und Bildung terroristischer Vereinigungen sowie jeweils in einem Fall wegen Kinderpornografie, Bandendiebstahl und schwerem Raub.

Im Vergleich zu 2019 ergibt die Statistik eine deutliche Zunahme bei der Quellen-TKÜ. Diese kam damals nur in drei Fällen zum Einsatz . Die Zahl der Onlinedurchsuchungen ist hingegen gesunken. Sie lag im Jahr 2019 bei zwölf. Für dieses Verfahren liegt die Eingriffsschwelle nach Paragraf 100b der Strafprozessordnung (StPO)(öffnet im neuen Fenster) höher, da nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch auf dem Smartphone oder Computer gespeicherte Daten ausgelesen werden dürfen.

Die Quellen-TKÜ wird nach Paragraf 100a der StPO(öffnet im neuen Fenster) vor allem dann eingesetzt, wenn verschlüsselte Kommunikation abgegriffen werden soll. Für unverschlüsselte Kommunikation reichen klassische Überwachungsanordnungen, die 2020 in 17.731 Fällen genehmigt wurden. Diese Zahl betraf 5.222 unterschiedliche Strafverfahren.


Relevante Themen