Zum Hauptinhalt Zur Navigation

KJM

Jugendschutz und Onlinespiele: Mindeststandards statt USK?

KJM äußert sich in ihrem Tätigkeitsbericht über Jugendschutz bei Onlinespielen. Die USK untersucht jedes Computerspiel auf seine Alterstauglichkeit - aber nur, wenn es auf DVD oder einem "festen" Trägermedium in den Handel kommt. Onlinespiele werden derzeit nicht geprüft. Das soll sich nach dem Willen der zuständigen Jugendschützer ändern.
undefined

Spiele-Bundesverband gegen Jugendschutz-Änderungen

Verband fordert Einbeziehung technischer Lösungen für die Altersfreigabe. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) kritisiert Änderungen beim Jugendschutz, die der Deutsche Bundestag demnächst beschließen will. Eine neue Richtlinie über die Größe der Altersfreigabe-Sticker auf Verpackungen führe am Ziel vorbei. Außerdem fordert der BIU, dass Onlinespiele von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden.

Sperrungsverfügungen rechtlich und technisch problematisch

Gutachten raten der Kommission für Jugendmedienschutz, auf Sperren zu verzichten. Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so interpretiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei von ihr in Auftrag gegebene Gutachten. Allerdings macht das vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstellte Gutachten, das sich mit den rechtlichen Aspekten solcher Sperrungen befasst, Eingriff in die Grundrechte durch solche Sperrungsmaßnahmen aus.

Munich Gaming: Onlinespiele und Jugendschutz

Der Trend geht ins Netz - und allmählich folgen die Jugendschützer den Spielern. Auf der Munich Gaming ist "Jugendschutz und Onlinespiele" eines der großen Themen. Dabei geht es eigentlich um mindestens zwei Themen: einmal um Regelungen für vermeintlich süchtig machende Onlinerollenspiele - und zum anderen um die digitale Distribution herkömmlicher Titel. Außerdem: Anbietern etwa von gewalthaltigen Online-Browserspielen drohen trotz der scheinbar unklaren Rechtslage strafrechtliche Konsequenzen.

Jugendschutz: Prüfung der Ausweisnummer reicht nicht

BGH hält Alterskontrolle per Ausweisnummer und Bankkonto für unzureichend. Die Abfrage einer Personal- oder Reisepassnummer reicht nicht aus, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen bei pornografischen Internetangeboten gerecht zu werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 102/05) und stellt zudem fest: "Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht."

Aktionismus? Bayerns Kabinett will "Killerspiele" verbieten

Straftatbestand gegen Herstellung und Verbreitung von Gewaltspielen geplant. Bayerns Kabinett hat in dieser Woche eine neue Bundesratsinitiative gestartet, die ein bereits zuvor von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) vorgeschlagenes "Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen" vorsieht. Dabei bleibt es jedoch nicht, auch Aktivitäten jenseits des Computers wie Gotcha, Paintball und Laserdrome sollen verboten werden - dem Schutz der Jugend zuliebe.

'Killerspiele' im politischen Rampenlicht

Unions-Politiker uneins über zusätzliche Verbotsregeln. Der von der Union und SPD geschlossene Koalitionsvertrag hat Fachpresse, Wirtschaft und Politiker insbesondere in einem Programmpunkt überrascht - das Verbot von Killerspielen solle diskutiert werden. Dass dabei innerhalb der einzelnen Parteien unterschiedliche Meinungen in Bezug auf geltende Jugendschutz-Maßnahmen bestehen, zeigen die Aussagen verschiedener Politiker, die sich mittlerweile öffentlich geäußert haben.
Die Golem Newsletter : Das Wichtigste für Techies und IT-Leader auf einen Blick. Jetzt abonnieren

Vodafone kündigt Jugendschutz-Mechanismus an

Zugangskontrolle für Inhalte von "Vodafone live!". Ab Dezember 2005 will Vodafone seinen Kunden einen neuen Jugendschutz-Mechanismus bieten: eine Zugangssperre für Jugendliche bei Inhalten, die ab 16 freigegeben sind sowie eine darüber hinausgehende Zugangskontrolle für "Erwachseneninhalte" im Vodafone-live-Portal.

Schufa bietet Altersprüfung nicht nur für Onlinehändler

Q-Bit soll sicherstellen, dass Käufer über 18 Jahre alt sind. Die Schufa verspricht eine branchenneutrale Lösung zur Altersprüfung im Internet, die den Maßstäben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) entspricht. Der Identitätscheck namens Q-Bit soll sicherstellen, dass eine Person, die Waren über das Internet bestellt, über 18 Jahre alt ist.

Verstößt Klingelton-Werbung gegen den Jugendschutz?

Süddeutsche: Klingelton-Werbung vor der Kommission für Jugendmedienschutz. Klingelton-Werbung kostet viele Fernsehzuschauer Nerven, einige sogar Geld und das nicht zu knapp. Nun rückt das Thema auf die Tagesordnung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die sich heute zu einer Präsenzprüfung zusammenfindet, um die Klingelton-Werbung auf diversen Sendern - von MTV bis Super RTL - genauer unter die Lupe zu nehmen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

BVDW geht gegen Porno-Anbieter vor

Abmahnungen gegen Anbieter ohne Altersverifikation. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) will verstärkt gegen Anbieter vorgehen, die keinerlei Altersüberprüfung bei der Bereitstellung von pornografischen Inhalten einsetzen. Die ersten Anbieter werden derzeit schriftlich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, sollen Strafanzeigen folgen.

Jugendschutz.net erreicht Aus für kanadische Neonazi-Website

Internationale Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus. Die Website "die-kommenden" - laut Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine zentralen Internetplattform der gewaltbereiten rechtsextremen Szene - ist durch den kanadischen Provider, bei dem die Site gehostet wurde, geschlossen worden. Die Schließung erfolgte auf Betreiben von jugendschutz.net, einer gemeinsamen Stelle der Länder zur Überprüfung jugendgefährdender Angebote im Internet. Das Portal "die-kommenden" enthielt mehrere neonazistische Webseiten wie die der verbotenen "Fränkischen Aktionsfront".

GeldKarte als Jugendschutz-Lösung auch für das Internet

Kontokarte gibt Auskunft über das Alter ihres rechtmäßigen Besitzers. Rund 30 der 60 Millionen GeldKarte-Chips tragen bereits ein Alterskriterium. Bis 2007 sollen alle GeldKarten über diese Funktion verfügen, die an Verkaufsautomaten und im Internet ausweist, ob ihr rechtmäßiger Besitzer das erforderliche Mindestalter erreicht hat oder nicht. Der goldene Chip auf den Karten der Banken und Sparkassen soll so zur Jugendschutzlösung mit integrierter Bezahlfunktion ausgebaut werden.

FSM will offizieller Jugendschützer werden

Mitgliederversammlung beschließt neue Satzung und wählt neuen Vorstand. Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung passte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ihre Vereinsdokumente den neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich des Jugendmedienschutzes an und machte damit nach eigenen Angaben den entscheidenden Schritt, um nunmehr kurzfristig eine offizielle Anerkennung im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) zu beantragen.

Einheitlicher Jugendschutz für TV und Internet gefordert

Düsseldorfer Regierungschef kritisiert T-Online. Der Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Wolf-Dieter Ring, hat einen effektiveren Jugendschutz für Fernsehen und Internet gefordert. "Ich halte es auf Dauer für untragbar, dass der Staatsvertrag die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Kontrolle der KJM entzieht", sagte Ring dem Nachrichtenmagazin Focus. Nach Ansicht des Juristen soll die KJM zukünftig für alle Fernseh- und Internet-Inhalte verantwortlich sein.

Bundesrat stimmt neuem Jugendschutzgesetz zu

Verschärftes Jugendschutzgesetz nimmt letzte Hürde. Auch der Bundesrat hat heute der Neuregelung des Jugendschutzes zugestimmt. Unter anderem wird das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien neu geregelt. Die Behörde kann künftig auch ohne Antrag tätig werden und ist zudem in Zukunft auch für Online-Medien zuständig.

Kabinett beschließt Verschärfung des Jugendschutzgesetzes

Bundesprüfstelle darf alle Medien - auch online und ohne Antrag - indizieren. Das Bundeskabinett hat als Reaktion auf die Ermordung von 16 Menschen am Erfurter Gutenberg-Gymnasium eine Neuregelung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wird das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien neu geregelt. Die Behörde kann künftig auch ohne Antrag tätig werden und ist zudem in Zukunft auch für Online-Medien zuständig.