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Jugendschutz: Mehr Netzsperren und Zahlungsblockaden gegen Pornoseiten

Mit neuen Instrumenten will die deutsche Medienaufsicht den Jugendschutz bei Pornoanbietern durchsetzen. Das betrifft auch Ausweichdomains.
/ Friedhelm Greis
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Pornhub könnte künftig weniger Einnahmen erhalten. (Bild: Nikos Pekiaridis/NurPhoto/Reuters)
Pornhub könnte künftig weniger Einnahmen erhalten. Bild: Nikos Pekiaridis/NurPhoto/Reuters

Noch im Jahr 2025 könnte die staatliche Medienaufsicht schärfer gegen Pornoanbieter vorgehen, die gegen die Auflagen zum Jugendschutz verstoßen. "Nur wenn die Porno-Anbieter Reichweiten und Einnahmen verlieren, können wir sie dazu bringen, beim Jugendmedienschutz einzulenken" , hat der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Marc Jan Eumann, dem Evangelischen Pressedienst(öffnet im neuen Fenster) (epd) gesagt. Zu den neuen Instrumenten gehört unter anderem ein Verbot für Finanzdienstleister, Zahlungen an solche Plattformen zu ermöglichen.

Hintergrund der neuen Maßnahmen ist die geplante Änderung des Jugendmedienstaatsvertrags(öffnet im neuen Fenster) (JMStV). Demnach kann eine zuständige Landesmedienanstalt "den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen (...) die Mitwirkung an Zahlungen für diese Angebote untersagen, ohne dass es einer vorherigen Inanspruchnahme des Anbieters durch die Aufsicht bedarf" .

Pornhub und Youporn betroffen

Einem Bericht von Netzpolitik.org zufolge(öffnet im neuen Fenster) ist für die Zahlungssperre ein formelles Verwaltungsverfahren vorgesehen. Ein Zahlungsdienstleister erhalte zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor die KJM je nach Entscheidung einen Bescheid zustelle. Dieser könnte dann vor Gericht angefochten werden.

Betroffen wären vor allem Angebote, die keine geeigneten Altersverifikationssysteme installiert haben. Bislang versuchen Landesmedienanstalten, den Zugang zu solchen Angeboten wie Pornhub und Youporn per Netzsperren zu unterbinden . Zuletzt bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz die Zulässigkeit von Netzsperren.

Solche Sperren lassen sich jedoch einfach umgehen. So ist Pornhub derzeit unter de.pornhub.org erreichbar, eine angeordnete Sperre soll sich nur auf de.pornhub.com bezogen haben. Zudem ist es möglich, die Sperre in Deutschland per VPN-Verbindung zu umgehen.

Ausweichdomains verhindern

Eine Änderung des Medienstaatsvertrags(öffnet im neuen Fenster) (MStV) soll das Ausweichen auf andere Domains möglichst unterbinden. Paragraf 109, der Netzsperren bei Rechtsverstößen ermöglicht, wird um folgenden Passus ergänzt: "Gleiches gilt für Angebote, die mit bereits zur Sperrung angeordneten Angeboten ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind." Die Landesmedienanstalten könnten die neuen Domains den Netzprovidern damit ohne weiteres Verfahren übermitteln.

Unverändert bleibt jedoch die Möglichkeit bestehen, per VPN die Netzsperren zu umgehen. "Aber nicht jeder minderjährige Nutzer richtet sich so einen Tunnel ein" , sagte Eumann. Länder wie Russland verbannen inzwischen VPN-Dienste , um den Zugriffe auf missliebige Inhalte zu unterbinden.

In Großbritannien ist die Nachfrage nach VPN-Angeboten wegen der Einführung von Altersverifikationssystemen sprunghaft gestiegen .

Nach Darstellung Eumanns zeigen Untersuchungen, dass Pornografie Minderjährige mehr verstört als beispielsweise eine nicht sexuell motivierte Gewaltdarstellung in einem Fernsehkrimi. Hierbei bezieht sich der KJM-Vorsitzende laut Netzpolitik.org auf die sogenannte KIM-Studie 2024(öffnet im neuen Fenster) zum Medienumgang von 6- bis 13-Jährigen.

Darin heißt es unter anderem: "Sowohl bei den unangenehmen als auch bei den altersunangemessenen Inhalten dominieren Kontakte mit sexualisierten beziehungsweise pornografischen Inhalten. Mit deutlichem Anstand liegen sie vor allen anderen genannten problematischen Inhalten." Die größte Angst bekamen Kinder jedoch von Horror- und Monstervideos, Gewaltseiten und Prügelszenen sowie Kriegsbildern und Kriegsberichten.

Der entsprechende Staatsvertrag für die neuen Regelungen soll zum 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Bis dahin muss er noch von allen Landesparlamenten beschlossen werden.


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