Verstößt Klingelton-Werbung gegen den Jugendschutz?
Die Überschreitung der zulässigen Werbezeit von zwölf Minuten pro Stunde steht dabei weniger zur Diskussion, dies ist Aufgabe der Landesmedienanstalten. Gleiches gilt für die Verquickung mit Sendungen, also beispielsweise des Klingeltons mit einzelnen Serien.
Die Kommission für Jugendmedienschutz wird sich vor allem der Frage annehmen, ob die Werbung gegen Regelungen zum Jugendschutz verstößt. Dabei geht es laut Süddeutscher Zeitung zum einen um "direkte Kaufappelle an Kinder und Jugendliche", um deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit auszunutzen. Dazu soll Werbematerial ausgewertet werden, das an einem Stichtag aus verschiedenen Sendern aufgezeichnet wurde.
Aber auch die nur schwer lesbaren Texteinblendungen und oft schwer abzuschätzenden Folgekosten seien ein Thema. Das Blatt zitiert dabei einen ehemaligen Jamba-Mitarbeiter mit den Worten: "Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt". Wie die Süddeutsche weiter schreibt, sei sicher, dass die KJM in ihrer heutigen Sitzung zu dem Schluss kommen wird, dass einige Fernsehsender in Sachen Klingelton-Werbung gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen haben.
Ob die KJM aber Bußgelder oder gar Sendezeitenbeschränkungen für unzulässige Klingelton-Werbung verhängen werde, sei noch unklar, zumal den Sendern in diesem Fall eine Anhörung zu- und der Gang zum Gericht offen stünde.
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