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Pornografie: Hostprovider soll Xhamster sperren

Medienwächter haben den Hostprovider von Xhamster ausfindig gemacht. Dieser soll das Pornoportal für deutsche Nutzer sperren.
/ Friedhelm Greis
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Das Portal XHamster hat einen Hamster im Logo. (Bild: Sqrt)
Das Portal XHamster hat einen Hamster im Logo. Bild: Sqrt / CC-BY 3.0

Jugendschützer wollen den freien Zugang zum Pornografieportal Xhamster mit Hilfe des Hostproviders blockieren. Weil es nicht gelungen sei, das Portal zur Anpassung des Angebots zu bewegen, sei der Provider nun angewiesen worden, "das Angebot für den Abruf aus Deutschland zu sperren", teilte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 17. Juni 2021 mit(öffnet im neuen Fenster).

Dieser Schritt sei notwendig geworden, "weil der Hostprovider bislang untätig geblieben ist, obwohl die Landesanstalt für Medien NRW ihn von der Rechtswidrigkeit des Angebotes in seiner derzeitigen Form und der Untersagung der Verbreitung in Deutschland Kenntnis gesetzt hat".

In der Pressemitteilung nennt die KJM weder den Namen des Pornoportals noch des Hostproviders. Bei dem Angebot handele es sich "um eine populäre deutschsprachige Webseite, die in zahlreichen User-Profilen offensichtlich schwer jugendgefährdende sowie entwicklungsbeeinträchtigende pornografische Inhalte frei zugänglich macht, ohne dass der Zugang so beschränkt wird, dass nur Erwachsene darauf zugreifen können", heißt es lediglich.

Zudem wird darauf verwiesen, dass schon im März 2020 das Angebot beanstandet und die Verbreitung in der aktuellen Form untersagt worden sei. Über eine entsprechende Anordnung gegenüber Xhamster hatte das Fachmagazin Medienkorrespondenz berichtet(öffnet im neuen Fenster).

Access-Provider lehnen Sperrung ab

Zwischenzeitlich hatte die KJM versucht, die Sperrung nicht über den Hostprovider, sondern über die sogenannten Zugangsprovider wie Deutsche Telekom, Vodafone oder 1&1 durchzusetzen. Zur Begründung hieß es in einem Schreiben an die Deutsche Telekom vom August 2020 (PDF)(öffnet im neuen Fenster): "Der Hostprovider des Angebots ist nicht zu ermitteln." Das Content-Delivery-Network Cloudfare habe auf Anfrage nicht reagiert.

Doch in der Zwischenzeit wurden die Medienwächter fündig. Auf Anfrage von Golem.de bestätigte die Landesmedienanstalt NRW lediglich, dass der Hostprovider seinen Sitz in der EU habe. Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge handelt es sich um den niederländischen Anbieter Dataweb Global Group.

Dass dieser die Anordnung aus Nordrhein-Westfalen umsetzen werde, "gilt als höchst unwahrscheinlich", schrieb das Blatt (Paywall)(öffnet im neuen Fenster) im März 2021.

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Diese Einschätzung dürfte vermutlich zutreffen. Das dürfte zur Folge haben, dass die KJM es dann doch wieder über Netzsperren der Zugangsprovider versuchen muss. Da die Provider eine freiwillige Sperrung ablehnen, müssten die Aufsichtsbehörden dann eine offizielle Sperrverfügung erlassen. Auf Anfrage von Golem.de haben die Provider bereits angekündigt, eine solche Verfügung intensiv rechtlich prüfen zu wollen. Es ist davon auszugehen, dass eine juristische Klärung des Streits noch Jahre dauern könnte.

Altersverifikation erforderlich

Laut Jugendmedienstaatsvertrag (PDF)(öffnet im neuen Fenster) sind pornografische Angebote nur dann zulässig, "wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)".

Um dies sicherzustellen, sind sogenannte Altersverifikationssysteme (AVS) erforderlich. Die KJM hat dazu Vorgaben entwickelt (PDF)(öffnet im neuen Fenster) und derzeit 39 Gesamtkonzepte sowie 31 Module für geeignet erklärt(öffnet im neuen Fenster). Hinzu kommen sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte(öffnet im neuen Fenster) mit Verifikationssystemen als Teilelementen.

Die Anordnung der KJM ist unabhängig von der Frage, inwieweit Inhalte auf Xhamster legal sind. Journalistischen Recherchen zufolge gibt es auf dem Portal einen laxen Umgang mit rechtswidrigen Inhalten.


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