Kabinett beschließt Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen. Mit der heute im Kabinett behandelten Jugendschutz-Neuregelung wird er deutlich verbessert" , erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann. "Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der rasanten Entwicklung der Medien ist eine Neuordnung des Jugendschutzes notwendig geworden. Gerade im Jugendmedienschutz gibt es Schwachstellen aufgrund zersplitterter Jugendschutzregelungen und uneinheitlicher Aufsichtsstrukturen. Deshalb müssen die Bund-Länder-Zuständigkeiten neu geordnet werden. Mit dem Gesetzentwurf liegt nun ein einheitlicher und praktikabler Ordnungsrahmen für den Jugendschutz vor."
Mit der Jugendschutz-Neuregelung werde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zusammengeführt.
Unter anderem wird die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zuständigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zuständigkeit der Länder) aufgehoben. Künftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Trägermedien (Offline-Medien: Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden. Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und "Bildschirmspielgeräte" mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.
Aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wird in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien indizieren und das künftig auch ohne entsprechenden Antrag. Damit will man gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden. Die Bundesprüfstelle nimmt somit nun auch die Aufgabe wahr, jugendgefährdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks festzustellen. Sie hat dafür die Stellungnahme der "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der Länder, einzuholen.
Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellung, verboten. Schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sollen Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.
Zudem hat man auch die Abgabe von Alkohol und Tabakwaren sowie entsprechende Werbung neu geregelt: Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist. Werbefilme für alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen nur noch für Jugendliche ab 16 Jahren freigegeben werden, damit junge Menschen nicht zum Alkohol- und Tabakkonsum animiert werden. Das heißt, diese Werbefilme dürfen im Kino nur Jugendlichen über 16 Jahren gezeigt werden.
"Mit diesen gesetzlichen Verbesserungen verstärken wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Jugendschutz ist nicht alleine Aufgabe gesetzlicher Regelungen. Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier sind alle gefordert: Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Medien und das gesamte soziale Umfeld. Wir brauchen einen anderen Umgang mit Gewalt. Gewalt muss in unserer Gesellschaft in jeder Form geächtet werden. Junge Menschen brauchen Unterstützung, um Konflikte und Frustrationssituationen ohne Gewalt zu lösen. Das beginnt in der Familie durch eine gewaltfreie Erziehung. Kinder und Jugendliche müssen in einer Atmosphäre aufwachsen, in der sie sich angenommen und ernst genommen fühlen. Zudem müssen junge Menschen angeleitet werden, eigenverantwortlich und kritisch mit den Medien umzugehen" , so Bundesministerin Bergmann.
Die freiwillige Selbstkontrolle soll dabei gestärkt werden. Die Feststellung jugendbeeinträchtigender Inhalte und entsprechende Maßnahmen zum Jugendschutz werden so weit wie möglich Einrichtungen der Selbstkontrolle übertragen. Die Einrichtungen der Selbstkontrolle bedürfen einer staatlich kontrollierten Zertifizierung.