Kabinett beschließt Verschärfung des Jugendschutzgesetzes
Bundesprüfstelle darf alle Medien - auch online und ohne Antrag - indizieren
Das Bundeskabinett hat als Reaktion auf die Ermordung von 16 Menschen am Erfurter Gutenberg-Gymnasium eine Neuregelung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem wird das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien neu geregelt. Die Behörde kann künftig auch ohne Antrag tätig werden und ist zudem in Zukunft auch für Online-Medien zuständig.
"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen. Mit der heute im Kabinett behandelten Jugendschutz-Neuregelung wird er deutlich verbessert", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann. "Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen und der rasanten Entwicklung der Medien ist eine Neuordnung des Jugendschutzes notwendig geworden. Gerade im Jugendmedienschutz gibt es Schwachstellen aufgrund zersplitterter Jugendschutzregelungen und uneinheitlicher Aufsichtsstrukturen. Deshalb müssen die Bund-Länder-Zuständigkeiten neu geordnet werden. Mit dem Gesetzentwurf liegt nun ein einheitlicher und praktikabler Ordnungsrahmen für den Jugendschutz vor."
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Mit der Jugendschutz-Neuregelung werde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) zusammengeführt.
Unter anderem wird die bisher geltende Unterscheidung in Teledienste (Zuständigkeit des Bundes) und Mediendienste (Zuständigkeit der Länder) aufgehoben. Künftig wird zwischen Telemedien (alle neuen Medien) und Trägermedien (Offline-Medien: Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) unterschieden. Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen und Videofilmen werden in Zukunft auch Computerspiele und "Bildschirmspielgeräte" mit einer Alterskennzeichnung versehen und für Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben.
Aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wird in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese kann alle herkömmlichen und auch alle neuen Medien indizieren und das künftig auch ohne entsprechenden Antrag. Damit will man gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden. Die Bundesprüfstelle nimmt somit nun auch die Aufgabe wahr, jugendgefährdende Inhalte in Online-Medien mit Ausnahme des Rundfunks festzustellen. Sie hat dafür die Stellungnahme der "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM), der zentralen Aufsichtsstelle der Länder, einzuholen.
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Bin dafür, dass alle Spiele, welche das Töten von menschenähnlichen Spielfiguren zum...
Hey bitte nicht so pauschal! Rauchen z.B. hat auch Vorzüge! Da werden sachen die...
ohh gott.. ich glaub mir wird schlecht.. am 11.september sind massig menschen gestorben...
Hehe, Nazi-Staat... Naja dann denkt mal drüber nach was heut zu tage verboten wird...
MAl ne Frage... Was ist eigentlich im großen und ganzen der unterschied zwichen dem Bund...