Spiele-Bundesverband gegen Jugendschutz-Änderungen

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, dem 8. Mai 2008, über eine Novelle des Jugendschutzgesetzes ab. Die Änderungen stammen aus dem Familien- und Gesundheitsministerium und sehen vor, dass die USK-Aufkleber auf Spieleverpackungen künftig größer sind. Der BIU ist allerdings der Meinung, dass "weniger die Größe, sondern eher Gestaltung und Wortlaut der Alterskennzeichen problematisch sind" . Der Verband schlägt vor, dass statt der Bezeichnung "Freigegeben ab XX Jahren gemäß § 14 JuSchG" einfach eine Altersangabe in Zahlen wie 0, 6, 12, 16 und 18 sichtbar ist. Nebenbei würden so die leicht zu missverstehenden Formulierungen "Ohne Altersbeschränkung" und "Keine Jugendfreigabe" hinfällig.
Der BIU weist darauf hin, dass alle aktuellen Spielkonsolen und vermehrt auch die PC-Plattformen über Altersabfragesysteme verfügen, die bei jedem Spielstart ein digitales Alterskennzeichen der Software mit der im Spielerprofil voreingestellten Altersangabe abgleichen können. Der BIU fordert, derartige Systeme mit in den gesetzlichen Altersfreigabeprozess einzubeziehen.
Außerdem kritisiert der BIU, dass sich das neue Gesetz nicht mit Onlinespielen beschäftigt. Der Verband möchte, dass die USK künftig auch für digital vertriebene Spiele oder Browser-Games zuständig ist. Nach aktueller Rechtslage fallen derartige Titel unter den Jugendmedienschutzstaatsvertrag und müssten von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) geprüft werden, die dies jedoch nicht tut. "Hier sollte das Änderungsgesetz ansetzen und die Alterskennzeichnung durch die USK unabhängig vom Verbreitungsweg ermöglichen" , fordert BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters. "Denn nur so können Verbraucher, Eltern und Lehrer die Kennzeichnung als verlässliche Orientierungshilfe bei der Wahl altersgerechter Computer- und Videospiele nutzen."