Jugendschutz und Onlinespiele: Mindeststandards statt USK?

KJM äußert sich in ihrem Tätigkeitsbericht über Jugendschutz bei Onlinespielen

Die USK untersucht jedes Computerspiel auf seine Alterstauglichkeit - aber nur, wenn es auf DVD oder einem "festen" Trägermedium in den Handel kommt. Onlinespiele werden derzeit nicht geprüft. Das soll sich nach dem Willen der zuständigen Jugendschützer ändern.

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Zuständig für den Jugendschutz bei Onlinespielen ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - die allerdings, anders als die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), keine systematischen und regelmäßigen Prüfungen von Spielen vornimmt und auch keine Altersfreigaben vergibt. Jetzt hat die KJM ihren neuen Tätigkeitsbericht vorgelegt und sich darin zum Thema Jugendschutz bei Onlinespielen geäußert.

In letzter Zeit waren die Online- und Browsergames regelmäßig Thema bei Treffen von Jugendschützern, Politikern und Branchenvertretern. Dabei war oft von der Absicht zu hören, die Zuständigkeit der USK auf Onlinespiele zu erweitern. Die KJM ist der Meinung, dass bei den interaktiven Unterhaltungsangeboten im Internet das "Mittel der klassischen Kennzeichnung aufgrund der dynamischen Inhalte über die vielfältigen Möglichkeiten der Interaktion, der Kommunikation und der Eigengestaltung eines Spielverlaufs nur bedingt eine praktikable und effektive Herangehensweise darstellt: Je mehr ein Spiel veränderbar ausgestaltet ist oder kommunikative Dienste integriert sind, desto weniger geeignet erscheint eine starre, vorab erfolgende Altersfreigabe." Sprich: Wenn sich der Inhalt eines Spiels durch ein simples Update verändern kann, funktionieren Altersfreigabesysteme nicht. Zuletzt hatte unter anderem der Kriminologe Christian Pfeiffer die Überzeugung geäußert, dass World of Warcraft auch durch die regelmäßigen Updates keine USK-Freigabe "ab 12" mehr haben dürfte, sondern die "ab 18"-Plakette verdiene.

Die KJM schlägt nun vor, dass bei Onlinespielen "auch über andere Formen von Aufsicht und Kontrolle, beispielsweise in Form von Mindestsicherheitsstandards", nachgedacht werde. Konkreter wird die Kommission nicht. Vermutlich meint sie mit den Mindestsicherheitsstandards feste Kriterien etwa über Gewaltdarstellungen, an die sich etwa ein Hersteller von Browsergames halten muss - oder zumindest freiwillig halten kann. Außerdem weist die KJM darauf hin, dass es den Anbietern freisteht, "ihre Angebote, auch im Bereich der Telemedien, den anerkannten Einrichtungen Freiwilliger Selbstkontrollen zur Überprüfung und Bewertung vorzulegen."

Nach Angaben der KJM haben die Prüfverfahren zwischen April 2007 und Februar 2009 im Bereich der Onlinespiele zugenommen. Viele der Anbieter von Seiten, die problematische Inhalte zugänglich machen würden, befänden sich allerdings im Ausland, so dass das Indizierungsverfahren die einzige Möglichkeit für deutsche Behörden darstellt.

Die KJM fordert neue Gesetze über die Zuständigkeit bei Onlinespielen, aber auch bei anderen Onlineinhalten. Von Internetprovidern verlangt sie die Sperrung "bestimmter unzulässiger und jugendgefährdender Inhalte", was diese über ihre Verbände jedoch - außerhalb von Kinderpornografie - strikt ablehnen.

Der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring schreibt in dem Bericht, er habe bei einem Treffen angekündigt, dass die KJM prüfe, "ob exemplarisch einzelne Sperrungsverfügungen erlassen werden", falls "nicht schriftlich Lösungsvorschläge zu effektiven freiwilligen Maßnahmen" vorgelegt würden. Laut dem KJM-Bericht sei "Ziel dieser exemplarischen Einzel-Sperrverfügungen [...], die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen und -verschärfungen aufzuzeigen".

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