Schufa bietet Altersprüfung nicht nur für Onlinehändler
Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass nur volljährige Personen Zugriff auf Webinhalte erhalten oder Produkte wie altersbeschränkte Videospiele bei Onlinehändlern bestellen, die für Jugendliche nicht geeignet sind.
Dabei überprüfen die Händler zunächst bei der Schufa, ob eine Person tatsächlich volljährig ist. Die entsprechenden Informationen erhält die Schufa dabei von ihren 4.500 Vertragspartnern, wie Banken und Sparkassen, die beispielsweise bei der Einrichtung eines Kontos das Alter der Kunden überprüfen und die Daten auch an die Schufa weiterreichen.
So will die Schufa dem Händler direkt beim Bestellvorgang die Volljährigkeit zuverlässig bestätigen können, wobei der Händler nur erfährt, ob eine Person unter oder über 18 Jahre alt ist. Der Datenbestand erfasst 62 Millionen Bundesbürger.
Eine Bonitätsprüfung durch die Schufa erfolgt nicht.
Allerdings stellt das System der Schufa nur eine Teillösung dar. Um Manipulationen vorzubeugen, müssen Anbieter nach der Altersprüfung im Weiteren sicherstellen, dass die Lieferung der Zugangsdaten oder bestellten Waren mit einem eigenhändigen Einschreiben persönlich vom bestimmten Empfänger quittiert wird. Anbieter von Webinhalten können dazu beispielsweise auf diesem Weg eine PIN verschicken, mit der dann erst der Zugang zu den für Jugendliche nicht geeigeneten Inhalten gewährt wird.
Die Schufa will mit ihrem System eine Alternative zum umständlichen und zeitaufwendigen Post-Ident-Verfahren bieten. So soll sich der "Identitätscheck mit Q-Bit" auch in andere Altersverifikationssysteme integrieren lassen.



