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Sharehoster

EU will mit ACTA deutlich über Trips hinausgehen

Vertrauliches Papier dokumentiert Verhandlungspositionen. Die Verhandlungsführer der EU wollen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA so ausgestalten, dass Urheberrechtsverletzer in jedem Fall mit hohen Schadensersatzzahlungen rechnen müssen. Diensteanbieter sollen auch ohne vorherige Anhörung nach Gerichtsbeschluss den Zugang zu Inhalten sperren müssen.
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Kim Schmitz meldet sich zurück

Neuer Wohnsitz im Herrenhaus in Neuseeland? Der selbsternannte Hacker und Firmengründer Kim Schmitz soll das teuerste Herrenhaus Neuseelands gekauft haben. Um die umstrittene Figur aus der New Economy war es in den letzten Jahren ruhig geworden.

Hollywood-Studio will Suchmaschinen kontrollieren

Paramount: Kein Breitband ohne Copyright-Polizei. In einem Brief an die Federal Communications Commission (FCC) erklärt das Hollywood-Studio Paramount, dass der Breitbandausbau nur mit begleitenden Maßnahmen zum Schutz vor Filmpiraterie erfolgreich sein könne.

Rapidshare geht in Berufung gegen Hamburger Urteil

Sharehoster empfiehlt neue Vermarktungswege statt restriktiver Maßnahmen. Der Sharehoster Rapidshare hat Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt. Das Schweizer Unternehmen hält technische Restriktionen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht für erfolgversprechend und fordert eine der Digitalisierung angemessene Vermarktung von Musik.

Urteil untersagt Rapidshare Hosting von 5.000 Musiktiteln

GEMA feiert "Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie". Die GEMA feiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen den Share-Hoster Rapidshare als Durchbruch im Kampf gegen die Onlinepiraterie. Das Gericht untersagte Rapidshare, 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Rapidshare will Uploads nicht kontrollieren

Gericht stellte Mitstörerhaftung fest. Der Filehoster Rapidshare hat mit deutlichen Worten klargestellt, dass das Unternehmen nicht gedenkt, Uploads seiner Nutzer vorab zu kontrollieren. Dies sei technisch nicht möglich, argumentiert das Unternehmen.
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Dropbox - Dateien auf jeden Rechner synchronisieren

Dienst unterstützt Windows, MacOS X und Linux. Bereits seit geraumer Zeit in einer Betaversion verfügbar, ist der Dienst Dropbox jetzt offiziell gestartet. Über eine sehr einfache Bedienoberfläche lassen sich Dateien über mehrere Rechner hinweg effizient synchronisieren. Zugleich lassen sich einzelne Dateien gezielt mit anderen teilen und frühere Versionen einer Datei wiederherstellen.

Rapidshare kündigt Berufung an

Klärung der Prüfungspflichten von Filehostern angestrebt. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.

GEMA siegt gegen Rapidshare

Gericht sieht hauptsächlich nicht legale Nutzung. Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss".

P2P-Filesharing dominiert das Internet

Traffic-Studie von ipoque gibt Einblick in die Nutzung von P2P, VoIP und Skype. Der größte Teil des Internet-Traffics geht auf P2P-Systeme zurück, zwischen 49 und 95 Prozent des gesamten Datenverkehrs entfallen auf entsprechende Filesharing-Systeme. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Leipziger Unternehmens ipoque, das Lösungen für Internet-Traffic-Management anbietet und im August und September 2007 den Internetverkehr in fünf Regionen der Welt untersuchte.

RapidShare verklagt GEMA

Negative Feststellungsklage soll Rechtssicherheit schaffen. Nachdem die GEMA wiederholt erfolgreich vor Gericht gegen das so genannte Shared-Hosting-Angebot von RapidShare vorgegangen ist, will das Unternehmen den Spieß nun umdrehen und verklagt seinerseits die GEMA. Mit der Klage will RapidShare Rechtssicherheit für den Betrieb des eigenen Dienstes schaffen.

GEMA setzt sich erneut vor Gericht gegen Rapidshare durch

Share-Hoster soll künftig Rechtsverletzungen verhindern. Die GEMA verkündet wieder einmal einen juristischen Erfolg gegen den so genannten "Share-Hoster" Rapidshare. Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Köln seine einstweiligen Verfügungen vom 11. und 15. Januar 2007 gegen die Betreiber bestätigt.