Das Justizministerium Hessen hat beschlagnahmte Krypto-Coins verkauft - und dabei nicht auf eine Versteigerung gesetzt, sondern auf eine Bank.
Nach der Verteidigung hat nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision im Cyberbunker-Verfahren eingelegt. Das Urteil könnte revidiert werden.
Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer ist das Urteil im Cyberbunker-Verfahren gefallen. Das Gericht hat nur noch einen der Anklagepunkte als erwiesen betrachtet.
Das Verfahren gegen die Cyberbunker-Betreiber hat sich für die Staatsanwaltschaft gelohnt - egal, wie das Urteil ausfällt. So leicht kommt sie wohl nie wieder an Daten illegaler Marktplätze.
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Der Betreiber des Cyberbunkers habe von den Machenschaften seiner Kunden nichts gewusst, beteuert dessen Anwalt im abschließenden Plädoyer.
Siebeneinhalb Jahre soll der Betreiber des Cyberbunkers nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Haft. Seine Komplizen sollen besser davonkommen.
Im Cyberbunker-Verfahren ist eine mutmaßliche Anklageschrift geleakt worden. Von den darin beschriebenen kriminellen Taten will der Sohn des Hauptangeklagten nichts gewusst haben.
Allein in Deutschland wurden 47 Kunden und Händler der ehemals größten illegalen Handelsplattform im Darknet, Darkmarket, festgenommen.
Im Prozess um den Cyberbunker an der Mittelmosel hat der Hauptverdächtige sein Schweigen gebrochen. Ein Geständnis hat er jedoch nicht abgelegt.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Einer der Hauptangeklagten im Cyberbunker-Verfahren ist wieder auf freiem Fuß. Zuvor hatte er ein Teilgeständnis abgelegt.
Die Telefonnummern und Kontakte aller Clubhouse-Konten werden wohl im Darknet angeboten. Nummern werden nach ihrer Wichtigkeit eingestuft.
Im Prozess um den Cyberbunker an der Mosel steht eine Wende bevor. Der angebliche Manager will ein Geständnis ablegen - zumindest teilweise.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Ein Ehepaar soll einen der größten illegalen Handelsplätze im Darknet betrieben haben. Jetzt wurde in Trier Anklage gegen die beiden erhoben.
Es gibt nun doch keine eigene Cyberbunker-Klausel im Strafgesetzbuch. Eine Verurteilung wegen Beihilfe an illegalen Marktplätzen ist aber möglich.
13 Schusswaffen und fast 1.400 Patronen konnte die Polizei bei einem illegalen Waffenhändler und seinen Kunden sicherstellen.
Eine 41-Jährige aus Dresden ist angeklagt, im Darknet einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Für die Ermordung der neuen Freundin ihres Ex-Mannes soll sie 0,2 Bitcoin geboten haben.
FBI und BKA ist ein Schlag gegen den größten Handelsplatz mit Zugangsdaten gelungen. Zuletzt wurden 80 Millionen Passwörter angeboten.
Werkzeugkasten
Schnell eine Datei teilen, ganz ohne Cloud und dazu noch anonym - das und mehr geht mit dem Tool Onionshare.
Eine Anleitung von Moritz Tremmel
Mit einem gefälschten Beschluss des AG Köln ist eine Domain übernommen und für Bitcoin-Phishing auf Darknet-Handelsplätzen missbraucht worden.
Rund 400.000 Mitglieder soll die kinderpornografische Plattform laut Polizei gehabt haben. Drei Administratoren aus Deutschland wurden festgenommen.
Demnächst könnte ein Angeklagter des Cyberbunker-Verfahrens aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Er war vom Jobcenter vermittelt worden.
Das Innenministerium verhindert die Befragung der Zeugin. Ein Polizist, der als Gärtner im Cyberbunker arbeitete, soll hingegen aussagen.
Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Darknet-Marktplätzen beschlossen. Das würde auch Provider wie den Cyberbunker betreffen.
In Magdeburg hat die Polizei eine als Büro getarnte Fälscherwerkstatt ausgehoben.
Die Betreiber des Cyberbunkers an der Mittelmosel haben es den Ermittlern sehr leicht gemacht. Immerhin ist auch eine legale Webseite gehostet worden.
Die Ermittlungen zum Cyberbunker haben zum Betreiber des "wohl weltweit größten illegalen Marktplatzes" im Darknet geführt.
Die Bundesregierung macht den Herstellern und Betreibern kritischer IT-Strukturen neue Vorgaben. Doch mit ihrem Vorgehen verärgert sie die Verbände.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Der Anonymisierungsdienst Tor kann für Gutes und Schlechtes genutzt werden, eine Studie untersucht, was überwiegt. Das geht allerdings gehörig schief.
Ein IMHO von Moritz Tremmel
Im Cyberbunker-Prozess verlangt das Gericht mehr Informationen zum Kryptomessenger der Beschuldigten. Doch die Ermittler haben andere Prioritäten.
Die Bundesregierung plant ein eigenes Gesetz zur Strafbarkeit von Darknet-Marktplätzen. Anbieter von Anonymisierungssoftware wären nicht betroffen.
Angeblich hat der Manager des Cyberbunkers niemals Hinweise zu gehosteten Seiten mit Drogenangeboten und Kinderpornografie bekommen.
In den Telegram-Chatgruppen wurde unter anderem mit Drogen gehandelt. Nun wurden sie von der Polizei beschlagnahmt.
Ist der Betreiber des Cyberbunkers ein "Superschurke" oder nur ein "Nerd"? Diese und andere Fragen muss das Landgericht Trier ab heute klären.
Hinter dem Prozess gegen die Cyberbunker-Betreiber von der Mittelmosel verbirgt sich eine wilde Geschichte. Von "bunkergeilen" Internetanarchos bis zu polizeilich gefakten Darknet-Seiten.
Eine Recherche von Friedhelm Greis
Die Festnahmen sind Teil der internationalen Polizei-Operation DisrupTor und wurden in ganz Europa und den USA durchgeführt.
Dass die Telekom bei 5G weiter auf Ericsson und Huawei setzt, ist klar. Ericsson konnte jetzt wohl einen Rahmenvertrag abschließen.
Rund 15 Milliarden Zugangsdaten aus Datenlecks soll Data Viper gesammelt haben - nun wurde die Firma gehackt.
Nach der Beschlagnahme des Cyberbunkers konnten zwei Forscher den verbleibenden Traffic zum ehemaligen Bulletproof-Hoster analysieren.
Umfangreiche Razzia gegen Nutzer eines kriminellen Marktplatzes: Dabei wurden mehr als 32 Personen vorläufig festgenommen.
Drei Männer aus verschiedenen Regionen Deutschlands sollen gemeinsam den zweitgrößten Marktplatz für illegale Güter betrieben haben.
Trotz neuem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes wissen die Netzbetreiber weiter nicht, ob sie Huawei bei 5G einsetzen dürfen. Der Bitkom und die Netzbetreiber wollen Klarheit.
Der Gründer des Cyberbunkers spekuliert über politische Gründe für die Razzia im vergangenen Jahr. Die Staatsanwaltschaft widerspricht.
Eine Ransomware-Gruppe erpresst den Strom- und Wasserversorger Technische Werke Ludwigshafen (TWL).
Die Bundesregierung hat umstrittene Pläne aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 entfernt. Dafür gibt es neue Vorgaben für den Einsatz von 5G-Komponenten.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Betreiber des Cyberbunkers und nennt mehrere gehostete Webseiten.
Im Darknet-Onlineshop Fraudsters konnten Kunden vieles kaufen: Drogen, gefälschte Dokumente oder Daten. Mittendrin war ein 34-jähriger Administrator, der nun wegen vielen Straftaten zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
28 Tatverdächtige aus Deutschland konnte die Polizei ermitteln und deren Wohnungen durchsuchen. Sie sollen Falschgeld im Darknet oder per Messenger erstanden haben. Die Polizei war über ein vorausgegangenes Verfahren auf sie aufmerksam geworden.
Der Verdacht gegen die mutmaßlichen Betreiber eines Bulletproof-Hosters in einem ehemaligen Nato-Bunker an der Mosel hat sich laut Staatsanwaltschaft bestätigt. Eine Anklage solle bald folgen. Die Auswertung der beschlagnahmten Server könnte zu weiteren Verfahren führen.
Das GSG 9 und mehrere Hundert Polizisten haben ein Rechenzentrum in einem ehemaligen Nato-Bunker gestürmt. Ziel der Aktion war ein sogenannter Bulletproof-Hoster. Auf den Servern sollen illegale Marktplätze wie der Wall Street Market gelaufen sein.
Die Betreiber von Plattformen im Darknet können laut einer Studie bereits nach geltendem Recht geahndet werden, wenn dort mit Illegalem gehandelt wird. Ein eigens dafür geschaffener Straftatbestand könne jedoch den Betrieb von Plattformen im Internet und Anonymisierungsdiensten gefährden.