Darknet: Hohe Haftstrafen im Boystown-Prozess

Die weltweit größte Onlineplattform für den Austausch von Kinderpornografie wurde im vergangenen Jahr von Ermittlern zerschlagen – nun müssen die Betreiber ins Gefängnis. Ein 49-Jähriger aus Bayern muss zwölf Jahre in Haft, ein 42-Jähriger aus Paderborn zehneinhalb Jahre. Beide sollen danach in Sicherheitsverwahrung.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt, Christian Annen, machte am Dienstag deutlich: "Das Urteil zeigt, dass das Darknet kein straffreier Raum ist." Auch in der vermeintlichen Anonymität bleibe Kinderpornografie und ihre Verbreitung nicht ohne Konsequenzen.
Die Plattform hatte mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt. Das Bundeskriminalamt (BKA) ließ die auf der Plattform verlinkten Inhalte erst spät löschen .
Vier Männer verurteilt
Den 49 und 42 Jahre alten Männern – zwei von vier Angeklagten – wurde außer der Beteiligung an der Plattform auch schwerer sexueller Missbrauch an Kindern und Vergewaltigung vorgeworfen. Psychologische Gutachter stellten bei ihnen eine Persönlichkeitsstörung fest und befürchteten eine hohe Rückfallgefahr – daher auch die Entscheidung, die Täter nach Verbüßung der Haft in Sicherheitsverwahrung zu nehmen.
Die Richter sprachen von "erheblicher krimineller Energie" der Angeklagten. Über Jahre hinweg und international seien auf der Plattform Dateien ausgetauscht worden. Sexueller Missbrauch habe immer psychische und physische Folgen für die Opfer, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar seien, sagte der Vorsitzende Richter.
Ein 60-Jähriger, der in Paraguay festgenommen wurde, muss acht Jahre ins Gefängnis. Gegen einen 66-Jährigen aus Hamburg verhängten die Richter eine Strafe von sieben Jahren. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten nahmen die Entscheidung ohne sichtbare Gefühlsregung auf. Während des Verfahrens erweckte lediglich der 42-Jährige sichtlich den Eindruck, sich für die ihm zur Last gelegten Taten zu schämen und reinen Tisch machen zu wollen. Die Richter würdigten in der Urteilsbegründung, dass er mit den Ermittlern umfassend zusammengearbeitet habe.
Plattformaufbau im Jahr 2019
Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, im Jahr 2019 die Plattform Boystown mit mehr als 400.000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben zu haben. Als das BKA und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform im April 2021 abschalteten, waren dort mehr als eine Million Forenbeiträge zu finden. Die Aufnahmen zeigten teils schwerste sexuelle Gewalt an Kindern.
Selbst einer der Angeklagten habe eingeräumt, dass die dargestellten Handlungen "mit Sicherheit nicht einvernehmlich" gewesen seien, so die Richter. Dennoch hätten die Männer die Plattform jahrelang weiterbetrieben und ihre Interessen über die der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestellt.
Die Vertreter der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft forderten in ihren Plädoyers die Sicherungsverwahrung für zwei Angeklagte. Auch beim Strafmaß für den 49-Jährigen folgten die Richter dem Antrag, für den 42-Jährigen hatte die Anklage elfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger forderten jeweils geringere Haftstrafen – beziehungsweise sprachen sich für "angemessene" Strafen aus.
Ermittler arbeiten weiter
Die Anklagevertreter von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft machten deutlich: Der Fall ist noch nicht vorbei. "Trotz des heutigen Urteils arbeiten wir mit Hochdruck weiter" , sagte ZIT-Sprecher Benjamin Krause. "Denn es gelingt uns noch zu selten, die Betreiber und Mitglieder solcher auf maximale Anonymität ausgerichteten Plattformen zu identifizieren."
Zum Schutz der Opfer fand der Prozess seit Beginn im September weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. ZIT-Sprecher Sebastian Zwiebel sagte über die Missbrauchstaten: "Das Ausmaß ist kaum in Worte zu fassen." Es habe verhindert werden sollen, dass die Kinder, die unter dem Missbrauch gelitten hätten, in irgendeiner Weise identifizierbar seien, insbesondere, da sie noch heute unter den Taten litten.
Er hoffe, dass "von diesem Urteil eine Signalwirkung ausgeht, dass niemand wirklich sicher ist im Darknet" , sagte der Rechtsanwalt Niklas Henke, der in dem Verfahren einen heute 23-Jährigen in der Nebenklage vertrat. Dennoch könne auch das Urteil das unendliche Leid der Opfer nicht wiedergutmachen. "Diese Taten wirken nach." Mit dem Urteil vom Dienstag werde jedoch "auch den Opfern eine Stimme gegeben" .