Im Streit um die Herausgabe von Nutzerdaten an die Recording Association of America (RIAA) hat der Telekommunikationsanbieter Verizon in der Berufungsinstanz einen Erfolg erzielt. Verizon setzt sich damit gegen das Urteil der ersten Instanz durch, der zufolge Verizon die Daten zweier Kunden an die RIAA hätte übermitteln müssen.
Unter dem Namen P2P United haben sich zahlreiche bekannte Tauschbörsen - unter anderem Morpheus, Grokster, Lime Wire und eDonkey 2000, allerdings nicht Kazaa - zusammengeschlossen, um gemeinsam die eigenen Interessen besser vertreten zu können. P2P-United-Chef Adam Eisgrau fordert in einer offiziellen Stellungnahme, die Klagen gegen Tauschbörsenbenutzer sofort einzustellen und vergleicht die Musikindustrie mit schwerfälligen und mittlerweile ausgestorbenen Dinosauriern.
Nach einem Bericht der Electronic Frontier Foundation wurde die 65-jährige Amerikanerin Sarah Ward von der Musikindustrie mit der Begründung verklagt, sie habe in KaZaA illegal Musik getauscht. Sie gehörte damit zu den 261 Personen, die von der Industrie wegen Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzen verklagt wurden.
Während etwa die Recording Industriy Association of America (RIAA) Tauschbörsen wie Kazaa weiterhin nur als Quelle unzähliger Urheberrechtsverletzungen ansieht zeigen andere, wie sich durch Tauschbörsen generierte Informationen auch positiv für die Musikindustrie nutzen lassen. Das amerikanische Unternehmen BigChampagne fertigt Statistiken über häufig heruntergeladene Musik an - und hilft so Plattenfirmen, mehr CDs zu verkaufen.
Zeitgleich mit der Klage gegen 261 private Nutzer von Tauschbörsen hat die Recording Industry Association of America (RIAA) auch eine Art "Amnestie-Programm" für Nutzer von Kazaa und Co. aufgelegt: Wer verspricht, nie wieder Filesharing-Programme für Urheberrechtsverletzungen zu nutzen, soll straffrei ausgehen. Unterzeichnet man diese Erklärung, muss man unter Umständen allerdings zukünftig noch mit Problemen ganz anderer Art rechnen.
Ein internationaler Zusammenschluss von Bürgerrechts- und Verbraucherschutzgruppen warnt in einem offenen Brief an die Mitglieder des europäischen Rechtsausschusses (JURI) vor den möglichen Folgen der geplanten "EU-Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum". Der Vorschlag gefährde den freien Verkehr von Gütern und erlaube es US-amerikanischen Konzernen, die Wahlfreiheit der Verbraucher zu beschränken und Preiskontrollen im europäischen Binnenmarkt durchzusetzen.
Angekündigt hatte es die Recording Industry Association of America (RIAA) schon mehrmals, nun hat sie es auch in die Tat umgesetzt: In den USA wurden am Montag, dem 8. September 2003, Klagen gegen insgesamt 261 private Benutzer von Tauschbörsen eingereicht. Ihnen werden von der RIAA massive Urhebrechtsverletzungen vorgeworfen.
Abit wird im 3. Quartal 2003 sein neues Pentium-4-Mainboard IC7-MAX3 mit 800-MHz-Systembus ausliefern, das mit einigen Besonderheiten aufwarten soll. Darunter ein spezielles Chipsatz-Kühlsystem für Übertaktungsfans sowie eine Festplattenverschlüsselung für den Schutz sensibler Daten - oder der eigenen Filesharing-Sammlung.
Wie diverse amerikanische Magazine übereinstimmend berichten, hat die Recording Industry Association of America (RIAA) Klage gegen die Muttergesellschaft des spanischen Musikdienstes Puretunes eingereicht. Dieser war Anfang Mai 2003 mit einem sehr preisgünstigen MP3-Downloadangebot gestartet, ist mittlerweile allerdings seit etwa einem Monat nicht mehr erreichbar.
Die deutsche Musikindustrie will Raubkopierer künftig deutlich härter verfolgen, wenn im Herbst 2003 das neue Urheberrecht in Kraft tritt. Der Urheberrechtsexperte Bernhard Knies sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, bald drohten denjenigen Schadenersatzklagen, die ihre Festplatten mit urheberrechtlich geschützten Liedern zum Herunterladen öffneten.
Zahlreiche Analysten haben in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Umsatzeinbrüche in der Musik-Industrie nicht - wie von der Recording Industry Association of America (RIAA) immer wieder behauptet - allein durch Tauschbörsen und Raubkopien verursacht werden, sondern auch die allgemeine wirtschaftliche Rezession eine große Rolle spielt. Justin Moore, Student der Duke University und Betreiber der Website www.Boycott-RIAA.com, hat zur Überprüfung dieser Vermutung die Umsatzzahlen verschiedener großer Unternehmen mit den Ergebnissen der in der RIAA organisierten Plattenfirmen verglichen.
In der letzten Woche (KW 17/2003) hat die US-Film- und Musikindustrie eine Schlappe hinnehmen müssen, als ein US-Gericht in einer Sammelklage von 29 Film- und Musikunternehmen zu Gunsten von StreamCast (MusicCity.com) und Grokster sowie in einer weiteren Klage zu Gunsten von Consumer Empowerment (ehemals FastTrack BV) entschied. Grokster und StreamCast betreiben Filesharing-Netzwerke, sind allerdings laut dem zuständigen kalifornischen Bezirksgericht im Gegensatz zu Napster nicht für die Aktionen ihrer Nutzer verantwortlich.
Die Recording Industry Association of America (RIAA), eine Vereinigung der US-Musikindustrie-Konzerne, geht weiter gegen Filesharing-Server auf den Breitband-Netzwerken der Universitäten vor. Die RIAA hat nun vier Studenten an drei verschiedenen US-Unis verklagt, die urheberrechtlich geschützte Musikstücke mittels der Uni-LANs ausgetauscht hätten.
Verizon wehrt sich gegen die Entscheidung eines US-Bezirksrichters, der Verizon dazu verpflichtet hatte, den Namen eines Kunden an die Recording Industry Association of America (RIAA) herauszugeben. Entsprechende rechtliche Schritte habe man eingeleitet, so das Unternehmen.
Laut US-Medienberichten hat der Betreiber des Filesharing-Netzwerks Kazaa, Sharman Networks, die Film- und Musikindustrie nun mit einer Gegenklage bedacht. Erst Mitte Januar urteilte ein US-Richter, dass die US-Unterhaltungsindustrie im US-Staat Kalifornien Klage gegen das unliebsame Unternehmen mit Firmensitz im pazifischen Raum und Niederlassung im australischen Sydney erheben kann.
Repräsentanten der US-Phono- und -Technik-Industrie haben sich auf neue Grundregeln im Hinblick auf ihr Vorgehen in Bezug auf die Verbreitung digitaler Inhalte geeinigt. Mit ihrem Papier wollen die Business Software Alliance (BSA), das Computer Systems Policy Project (CSPP) und die Recording Industry Association of America (RIAA) eine neue Grundlage für die Industrie legen, die sich mit Problemen der "Piraterie" auseinander setzen müsse, aber zugleich die Digitalisierung im Sinne der Kunden vorantreiben wolle. Dabei tritt die RIAA den Forderungen der Motion Picture Association of America (MPAA) nach einer gesetzlich verankerten Verstärkung von technischen Kopierschutzsystemen entgegen.
Die beliebte CD-Cover-Datenbank CDCovers.cc, die in immerhin drei Jahren Laufzeit ein Bildarchiv von eingescannten CD-Hüllen aufgebaut hat, hat auf massiven Druck der amerikanischen Musikindustrie freiwillig - das heißt ohne Gerichtsurteil - ihren Datenbestand nach eigenen Angaben vollständig gelöscht.
TerraTec hat eine neue Version seines Vorverstärkers phono PreAmp Studio herausgebracht, die nun nicht mehr an den Gameport, sondern an die USB-Schnittstelle angeschlossen wird. Das "phono PreAmp Studio USB" getaufte neue Produkt ist eine Kombination aus Hard- und Software, mit der sich Platten oder Audiokassetten auch ohne Soundkarte digitalisieren, restaurieren und anschließend auf CD brennen lassen.
Vier US-amerikanische Kongressabgeordnete, darunter auch der DMCA-Befürworter Howard L. Berman, haben eine Gesetzesvorlage veröffentlicht, mit der Peer-to-Peer-Raubkopiernetzwerke bekämpft werden sollen. Der "Peer to Peer Piracy Prevention Act" getaufte Gesetzesvorschlag soll der Industrie die Möglichkeit geben, sich auch mit normalerweise verbotenen technischen Mitteln aktiv gegen Raubkopierer zu wehren - so soll das gezielte Angriffe auf Peer-to-Peer-Netzwerke bzw. deren Teilnehmer erlaubt werden.
Nachdem die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) am 24. Mai Klage gegen den Datentauschdienst Audio Galaxy eingereicht hatten, konnte jetzt eine Einigung zwischen Kläger und Angeklagtem erzielt werden. Infolgedessen stellt Audio Galaxy den Tauschdienst in der jetzigen Form ein.
Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Niederlage im Kampf gegen den umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) einstecken müssen, als ein Richter die von der EFF im Juni eingereichte Klage nun kurzerhand abwies. Die EFF versuchte gegen den DMCA zu klagen, weil dieser die Publikation wissenschaftlicher Arbeiten gefährde und Wissenschaftlern die freie Meinungsäußerung verwehre.
Anfang Oktober reichten 29 der größten Medienunternehmen eine Sammelklage gegen die Filesharing-Gemeinschaften Consumer Empowerment, Grokster und MusicCity ein, die allesamt FastTracks Peer-to-Peer-Technologie "P2P Stack" nutzen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) wird nun zumindest MusicCity beistehen, wie die US-Bürgerrechtsorganisation auf der O'Reilly Peer-to-Peer and Web Services Conference mitteilte.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Wissenschaftler Edward W. Felten haben eine Klage gegen die RIAA (Recording Industry Association of America) sowie gegen die Secure Digital Music Initiative (SDMI), die Firma Verance und das US-Justizministerium eingereicht.
In einer erneuten gerichtlichen Anhörung im Fall Napster gab sich Richterin Marylin Patel nicht begeistert über die Effektivität der Napster-Filter. Sie bezeichnete die Bemühungen von Napster als schmachvoll.
Die Recording Industry (RIAA) hat das zuständige Gericht gefragt, ob es nicht anordnen könne, dass Napster künftig andere Filtermaßnahmen ergreifen muss. Am liebsten hätte die Musikindustrie allerdings ein Filter-In-System, bei dem nur ausdrücklich frei kopierbare Musikstücke künftig in den Datenbanken von Napster erscheinen und getauscht werden dürfen.
Die umstrittene Musiktauschbörse Napster muss nach einer Verfügung des Bezirksgerichtes des Northern District of California noch vor einem endgültigen Urteilsspruch - d.h. ab sofort - sämtliche Titel, die Urheberrechte Dritter verletzen, aus dem System verbannen, sofern man davon Kenntnis erlangt, dass die Titel fremdem Urheberrecht unterliegen. Die Informationen soll die Musikindustrie liefern.
Napster will - auch ohne direkte gerichtliche Anordnung - schon ab diesem Wochenende den Tausch vieler tausend urheberrechtlich geschützter Musikstücke mit einer eigens entwickelten Filtertechnologie verhindern. Die Basis dazu soll eine Liste von Plattenfirmen und einzelnen Künstlern liefern.
Das Angebot von Napster, sowohl den großen als auch den unabhängigen Plattenfirmen innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Gesamtsumme von einer Milliarde US-Dollar zu zahlen, um im Gegenzug den Musiktauschdienst weiter betreiben zu dürfen, stößt bei den Plattenfirmen auf wenig Gegenliebe. Vor allem die Höhe der Zahlung erscheint vielen als zu niedrig.
Um eine gerichtliche Schließung abzuwenden, bietet Napster der Musikindustrie jetzt eine Milliarde US-Dollar an Lizenzgebühren über die nächsten fünf Jahre für urheberrechtlich geschützte Musik, die über Napster getauscht wird, an.
Nach einem monatelangen Befragungsverfahren verkündete ein US-Berufungsgericht jetzt seinen Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Musik-Tauschbörse Napster. Das Gericht bestätigte praktisch in allen juristisch wichtigen Punkten die Meinung der vorgelagerten einstweiligen Verfügung eines US-Bezirksgerichts, das im Juli 2000 verfügt hatte, dass Napster alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss.
Die RIAA (Revording Industry Association of America) gab jetzt den Startschuss für SoundExchange, eine Art Lizenzprogramm, das Künstlern, Labels und Plattenfirmen Einnahmen aus Online-Musik bescheren soll. Die Gründung von SoundExchange war bereits vor einiger Zeit angekündigt worden, doch es scheint, als mache die RIAA jetzt Ernst.
MP3.com ist vor Gericht der Copyright-Klage der zu Seagram gehörenden Universal Music Group (UMG) unterlegen. Richter Jed Rakoff vom zuständigen U.S. Bezirksgericht hat MP3.com dazu verdonnert, 25.000 US-Dollar pro CD zu zahlen, teilte der Online-Musikdistributor mit. Laut US-Medienberichten ergibt das eine Entschädigung von 118 Millionen US-Dollar, die MP3.com an UMG zu entrichten hat.
Der beliebte Musik-Download-Dienst Napster hat am Freitag vor einem Berufungsgericht einen kleinen Erfolg errungen: Die Verfügung von US-Bundesrichterin Marilyn Patel, nach der Napster bis Freitagnacht alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss, wurde aufgehoben.
Die US-Musikindustrie hat im Streit mit Napster gestern einen Sieg errungen, denn die US-Bundesrichterin Marilyn Patel verfügte, dass Napster bis Freitagnacht alle Titel, auf die Urheberrechte angemeldet sind, aus seinen Verzeichnissen entfernen muss.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) wollen Napster jetzt richtig an den Kragen und beantragen eine Einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen. Kern der Argumentation der Kläger ist eine Studie des Marktforschungsinstituts Field Research, die belegen soll, dass die Verwendung von Napster den CD-Konsum der User schmälert.
Napster verlor am Freitag die erste Runde im Prozess um Copyrightverletzungen durch den Musiktauschdienst des Unternehmens. Die Entscheidung folgte einem Hearing vom 27. März vor dem U.S. District Court for the Northern District of California.
Der dank eines verlorenen Gerichtsverfahrens strauchelnde Online-Musikdistributor MP3.com hat ein Lizenzabkommen mit der BMI, einer der beiden US-amerikanischen Urheberrechts-Organisationen für Künstler, geschlossen. Die Broadcast Music Incorporated (BMI) - in etwa vergleichbar mit der deutschen GEMA - repräsentiert mehr als 140.000 Songschreiber und Komponisten sowie über 60.000 US-Publisher.
Die Musik-Website MP3.com hat nach dem Urteil eines amerikanischen Gerichtes vermutlich gegen die Copyrightbestimmungen verstoßen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte MP3.com vorgeworfen, das Urheberrecht von Musikern zu verletzen.
Nachdem MP3.com von der RIAA (Recording Industries Association of America) verklagt wurde, will man den Spieß nun umdrehen und klagt selbst gegen die RIAA.