Vertragsverletzungsverfahren gegen fünf Mitgliedsstaaten eingeleitet. Im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Herbeiführung eines größeren Wettbewerbs beim breitbandigen Internetzugang hat die Europäische Kommission nun auf Grund der Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande und Portugal eingeleitet. Diese Länder würden noch immer nicht dafür sorgen, dass die etablierten Betreiber ein vollständiges und hinreichend detailliertes Standardangebot veröffentlichen.