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EU schaut Microsoft auf die Finger

Verstößt Windows 2000 gegen europäische Wettbewerbsvorschriften? Gestern hat die EU-Kommission eine Untersuchung angekündigt, die sich mit Microsofts Windows 2000 Marktstart beschäftigt, gleichzeitig wird die Preispolitik des Softwareriesen in einem neu aufgerollten Fall möglicher Wettbewerbsverstöße unter die Lupe genommen.
/ Christian Klaß
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Aufgrund von Beschwerden, die der Kommission durch Endnutzer und Konkurrenten aus der IT-Branche zukamen, sah sich die Generaldirektion Wettbewerb veranlasst, den Software-Hersteller förmlich um Auskunft über die neuen technischen Eigenschaften von Windows 2000 im Zusammenhang mit dem EG-Wettbewerbsrecht zu ersuchen. Es soll untersucht werden, ob Microsoft "sein Betriebssystem Windows 2000 in einer Weise konzipiert hat, mit der es seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme nutzen kann, um auch den Markt für Server-Betriebssysteme und schließlich den Wachtumsmarkt des elektronischen Geschäftsverkehrs zu beherrschen" , heißt es in dem EU-Papier.

Vorrangig gehe es um die dem "Windows 2000 Server" Paket beigelegten Programme, die den Konkurrenten von Microsoft dank des fehlenden Zugangs zu den Schnittstellen, erhebliche Wettbewerbsnachteile bringen könnten. Wäre dies der Fall, könnte das laut der Generaldirektion Wettbewerb dazu führen, dass Microsoft seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme auf die eng mit diesem verbundenen Märkte für Server-Betriebssoftware und "Middleware" ausdehnen würde. Um eine hundertprozentige Nutzung der Funktionen von Windows 2000 für PC zu gewährleisten, wären Nutzer de facto gezwungen, Windows 2000 für Server zu kaufen.

Die Kommission wird deshalb untersuchen, ob es sich um einen begründeten Vorwurf handelt, dass die technische Konzeption von Windows 2000 gegen EG-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Windows 2000 wird am 17. Februar 2000, kurz vor der CeBIT 2000, auf den Markt kommen. Ob der Termin aufgrund der EU-Nachfrage bei Microsoft jedoch wirklich gefährdet ist, ist noch nicht bekannt.

Weiterhin wurde einer älterer Beschwerde-Fall aufgerollt, dessen Untersuchung die EU bereits einmal abgelehnt hatte. Dabei geht es um den französischen Softwaregroßhändler Micro Leader, der im Ausland günstiger erstandene Microsoft-Software auf in Frankreich verkaufen wollte, jedoch von Microsoft Frankreich daran gehindert wurde. Der Beschwerde des Großhändlers, der sich von Microsoft im Wettbewerb gehindert sah, scheint die EU-Kommission nun doch nachgehen zu wollen.

Wahrscheinlich wird es nicht bei den beiden Untersuchungen bleiben, denn im EU-Papier werden weitere Beschwerdefälle genannt.


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