EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Microsoft
Grund für die Verfahrenseröffnung mittels der an Microsoft adressierten so genannten Beschwerdepunkte durch die Kommission, ist die Beschwerde von Sun Microsystems, Microsoft habe durch diskriminierende Lizenzvergabe und Verweigerung grundsätzlicher Informationen über das Windows-Betriebssystem gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union verstoßen.
Microsoft habe bei den PC-Betriebssystemen einen Marktanteil von rund 95 Prozent und beherrsche somit praktisch unbestritten den Markt, resümmiert die Kommission. Die meisten PCs sind heutzutage über Server in Netzwerken miteinander verbunden. Die Interoperabilität, d.h. die Möglichkeit, über den PC mit dem Server zu kommunizieren, bildet die Grundlage der Netzwerk-Informatik.
"Die Interoperabilität ist jedoch nur dann gegeben, wenn die auf dem Server bzw. auf dem PC installierten Betriebssysteme über Links oder so genannte Schnittstellen (Interfaces) miteinander kommunizieren können", so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Damit die Wettbewerber von Microsoft Server-Betriebssysteme entwickeln können, die mit der vorherrschenden Windows-Software für PCs kommunizieren können, müssten die Interface-Informationen, d.h. technische Informationen und sogar bestimmte Teile des Windows-Quellcodes, bekannt sein.
"Ohne interoperable Software und auf Grund der überwältigenden Dominanz von Microsoft auf dem Markt für PC-Betriebssysteme müssen die mit Windows-Betriebssystemen ausgerüsteten Computer de facto Windows-Server-Software verwenden, wenn sie eine vollkommene Interoperabilität erreichen wollen", so die Meinung der Kommission.
In einer im Dezember 1998 eingereichten Beschwerde sowie in späteren Erklärungen behauptet Sun Microsystems, dass die nahezu monopolartige Position von Microsoft auf dem Markt für PC-Betriebssysteme Microsoft dazu verpflichtet, Interface-Informationen offenzulegen, um die Interoperabilität mit den Servern anderer Hersteller zu ermöglichen. Diese Verpflichtung sollte für die Betriebssystem-Software gelten, die von Microsoft im Oktober 1998, dem Zeitpunkt der Ablehnung des Antrags von Sun auf Offenlegung der Interface-Informationen, vertrieben wurde, d.h. für Windows 95, 98, NT 4.0 und alle späteren Updates.
Nach Suns Ansicht sei die Einführung von Windows 2000 am 17. Februar 2000 der letzte Schritt von Microsoft, ihre ablehnende Haltung zu bekräftigen, um alle ernsthaften Wettbewerber aus dem Server-Markt zu verdrängen, gibt die Kommission den Antrag von Sun wieder. Sun behaupte ferner, dass Microsoft eine diskriminierende Lizenzvergabepolitik betreibt, indem die Wettbewerber nach einem Freund-Feind-Schema eingeteilt werden.
Die Kommission verfüge nun über Hinweise, dass Microsoft der Verpflichtung zur Offenlegung ausreichender Interface-Informationen über das PC-Betriebssystem nicht nachgekommen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass Microsoft Informationen an Wettbewerber nur nach Gutdünken und auf diskriminierende Weise weitergegeben bzw. sich geweigert hat, Wettbewerbern wie Sun Microsystems Interface-Informationen zur Verfügung zu stellen.
Mario Monti unterstrich die Bedeutung dieses Verfahrens: "Die Kommission begrüßt alle Neuerungen und Fortschritte in der Informatik, egal, woher sie stammen, weil sie äußerst positive Auswirkungen für Verbraucher und Industrie haben. Ein wirksamer Schutz von Urheber- und Patentrechten ist entscheidend für den technischen Fortschritt. Gleichwohl werden wir nicht dulden, dass eine beherrschende Stellung auf einem Markt durch wettbewerbsfeindliche Methoden und unter dem Vorwand des Schutzes von Urheberrechten auf angrenzende Märkte ausgeweitet wird. Alle Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sein wollen, müssen unsere Wettbewerbsvorschriften beachten und ich bin entschlossen, für ihre strikte Durchsetzung zu sorgen."
Die jetzt erfolgt Mitteilung der Beschwerdepunkte ist eine offizielle Verfahrensstufe in kartellrechtlichen Untersuchungen der Gemeinschaft. Nach Zustellung der Beschwerdepunkte wird den Unternehmen zwei Monate Zeit für eine schriftliche Stellungnahme gegeben. Darüber hinaus erhalten sie Gelegenheit, ihre Sache bei einer mündlichen Anhörung zu vertreten, die in der Regel einen Monat nach Eingang der schriftlichen Stellungnahme stattfindet. Erst nach dieser Anhörung kann die Kommission eine endgültige Entscheidung treffen und gegebenenfalls Geldbußen verhängen.
Die Bedeutung des vorliegenden Falls werde auch durch die Tatsache unterstrichen, dass die Kommission im Februar 2000 auf Grund von Informationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) im Informationstechnologie-Sektor sowie auch von Mitbewerbern gegen Microsoft von Amts wegen ein Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Zusammenhang mit Windows 2000 eröffnet hat. Dieser Fall wird gegenwärtig anhand umfassender Informationen, die Mitbewerber von Microsoft der Kommission zur Verfügung gestellt haben, bzw. der Antworten von Microsoft auf die Auskunftsersuche der Kommission untersucht.
Das Verfahren, das in den USA gegen Microsoft angestrengt wurde, unterscheidet sich von den Beschwerden, die die Kommission gegenwärtig prüft. Im vorliegenden Fall wird Microsoft beschuldigt, seine beherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen auf den Markt für Server-Betriebssysteme ausdehnen zu wollen. Bei dem vom US-Justizministerium angestrengten Verfahren geht es im Wesentlichen darum, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen durch Maßnahmen zur Schwächung der Position des Internet-Browsers Navigator von Netscape und des Java Systems von Sun behaupten will.
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