Letzte Meile: EU-Kommission geht gegen Deutschland vor
Bei der Betreibervorauswahl (Preselection) können sich Teilnehmer alternativer Betreiber bedienen, ohne dass sie jedesmal eine kurze Vorwahl benutzen müssen, wenn sie den voreingestellten Betreiber für eine Verbindung ändern wollen. Diese Möglichkeit zu dieser Vorauswahl sei besonders wichtig, damit Hindernisse für den Eintritt neuer Wettbewerber in den Telekommunikationsmarkt ausgeräumt und damit der Wettbewerb gefördert werde, so die Kommission.
Nach der Zusammenschaltungsrichtlinie hätte die Betreibervorauswahl spätestens zum 1. Januar 2000 auch in Deutschland und dem Vereinigten Königreich möglich sein müssen. Die Kommission hatte dem Vereinigten Königreich einen Aufschub von drei Monaten gewährt, damit es Anpassungen im Hinblick auf die Einführung der vermittlungsgestützten Betreibervorauswahl durchführen kann, um eine unzumutbare Belastung der British Telecom (BT) und anderer Betreiber zu vermeiden.
Die Vertragsverletzungsverfahren betreffen die unzureichende Anwendung der Nummerierungsrichtlinie in Deutschland – keine Betreibervorauswahl bei Ortsgesprächen – und dem Vereinigten Königreich – verzögerte Einführung der Betreibervorauswahl durch British Telecom.
Ähnliche Verfahren wurden bereits gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und Finnland eingeleitet.
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