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Youporn

BKA: Internetsperren verhindern Zufallsfunde von Kinderporno

Bitkom fürchtet Ausweitung auf Urheberrechtsverstöße und Glücksspiel. Nach Ansicht der Kriminalpolizei lassen sich mit Internetsperren vor allem Zufallsbekanntschaften mit Kinderpornografie auf Servern im Ausland verhindern. Viele Staaten zeigten leider keine Bereitschaft, gegen solche Inhalte vorzugehen. Der Bitkom fürchtet eine Ausweitung der Sperren auf Urheberrechtsverstöße und Glücksspiel.
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Gutachter: Internetsperren bedeuten chinesische Verhältnisse

Abschied von der dezentralen Vernetzung von Computern? Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass Internetsperren gegen Kinderpornografie nur mit Zensurvorrichtungen wie in China möglich wären. Der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern müsste dafür aufgegeben werden.
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BVDW: Sperrungen gegen Kinderpornos schädigen das Internet

Gutachter rechnen mit "erheblichen Kollateralschäden". Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) stellt sich gegen geplante Internetsperren gegen Kinderpornografie. Eine echte Blockade ist wegen der dezentralen Strukturen des Internets seiner Auffassung nach nicht möglich, ließe sich einfach umgehen und könnte zu Störungen im Internet führen.

Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren - seit Februar 2008

Landgericht hat einstweilige Verfügung aufgehoben. Im Rechtsstreit zwischen Arcor und der Kirchberg Logistik konnte der Netzbetreiber einen Sieg erringen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Einspruch Arcors statt und hob bereits im Februar 2008 die einstweilige Verfügung vom Oktober 2007 auf, wonach Arcor den Zugriff auf die Webseite YouPorn sperren musste. Demnach ist Arcor nicht für die Inhalte der umstrittenen Pornoseite verantwortlich.

OLG Frankfurt: Provider müssen Inhalte nicht sperren

Sperrung wichtiger Seiten wie Google ist nicht zumutbar. Internet-Provider sind für den Inhalt von Webseiten, zu denen sie ihren Kunden den Zugang ermöglichen, grundsätzlich nicht verantwortlich, stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil vom 22. Januar 2008 (AZ 6 W 10/08) fest.

Gerichtsbeschluss: Arcor muss Google nicht sperren

Huch Medien GmbH sieht Rückschlag für den Jugendschutz. Die Huch Medien GmbH hatte gegen Arcor beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom Gericht nun abgelehnt wurde. Arcor sollte dazu verpflichtet werden, den Zugang auf die deutsche und internationale Seite von Google zu sperren. Darüber würde Arcor seinen Kunden den Zugriff auf pornografische sowie tierpornografische Inhalte gewähren und somit gegen deutsche Jugendschutzgesetze verstoßen.

Arcor soll nun auch Google sperren

Vorwurf: Google verbreitet pornografische Inhalte. Arcor soll seinen Nutzern den Zugriff auf Google sperren. Darauf drängt die Huch Medien GmbH und hat beim Landgericht Frankfurt am Main eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Allerdings versteht sich die Aktion eher als Protest: "Das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll". Das gleiche Gericht hatte im Fall YouPorn eine vergleichbare einstweilige Verfügung gegen Arcor erlassen.
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Gericht: Provider muss keine Pornoseiten sperren

Einstweilige Verfügung von Kirchberg Logistik abgelehnt. Das Landgericht Kiel hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den schleswig-holsteinischen Provider Kielnet abgelehnt. Die Firma Kirchberg Logistik hatte verlangt, dass Kielnet den Zugriff auf verschiedene Porno-Dienste blockieren müsse, weil der Provider gegen geltende Jugendschutzgesetze verstoße. Das Landgericht Frankfurt hatte Arcor in einem ähnlichen Fall dazu verpflichtet, den Zugriff auf Porno-Seiten zu sperren.

Arcor sperrt YouPorn erneut - was leicht zu umgehen ist

Filterung auf DNS-Ebene. Wie Arcor gegenüber Golem.de bestätigte, ist das umstrittene Porno-Angebot YouPorn für Kunden des Providers inzwischen wieder gesperrt. Die dafür gewählte technische Lösung bringt diesmal zwar keine Kollateral-Schäden bei unbedenklichen Seiten mit sich, ist aber nahezu wirkungslos.

Arcor muss Porno-Website sperren

Landgericht Frankfurt am Main erlässt einstweilige Verfügung. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Arcor per einstweilige Verfügung dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zum Porno-Angebot von YouPorn zu sperren. Die Seite entspricht nicht den deutschen Jugendschutz-Bestimmungen, hat ihren Sitz allerdings auch nicht in Deutschland.

Arcor hebt Webseiten-Sperrung auf

Sperrung traf ungewollt Dritte. Gut eine Woche lang hatte Arcor den Zugang zu einigen pornografischen Websites gesperrt und dafür viel Kritik geerntet, zumal keine gerichtliche Anordnung für die Sperrung vorlag. Aufgrund eines ungewollten Kollateralschadens hob Arcor die Sperrung nun wieder auf.

Arcor sperrt Zugriff auf Webseiten

Umstrittene Maßnahme auf Kosten der Kunden. Arcor hat bei seinen Internetzugängen, die das Unternehmen anbietet, den Zugang zu einigen Webseiten mit pornografischen Inhalten gesperrt. Betroffen sind die drei Seiten sex.com, youporn.com und die Site privatamateure.com.