Fahnung im Netz mit Fangprämien für "Explorer"-Software von Symicron. Die Speedlink GmbH hat heute, nach eigener Aussage, im Verfahren gegen die durch den Rechtanwalt Freiherr von Gravenreuth vertretete Symicron GmbH einen Sieg verbuchen können. Das Landgericht Berlin habe nach nur zwölfminütiger Verhandlung der negativen Feststellungsklage von Speedlink gegen Symicron in Sachen FTP-Explorer-Abmahnung stattgegeben.